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EU AI Act Schulung – Die neue KI-Verordnung sicher umsetzen

Präsenztraining1 TagVirtuelles Klassenzimmer

Rechtliche Anforderungen des EU AI Acts verstehen und gemäß der neuen Schulungspflicht sicher umsetzen

Mit dem weltweit ersten Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz hat die EU umfassende Vorschriften zur Verbreitung und Verwendung von KI-Anwendungen verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen die Risiken von Künstlicher Intelligenz und damit verbundene Anforderungen an Ihre Compliance. Der EU AI Act betrifft sämtliche Unternehmen, die in der EU tätig sind.

Seit dem 1. August 2024 ist das Gesetz in Kraft getreten, und ab dem 2. Februar 2025 werden die ersten Bestimmungen für Unternehmen verpflichtend.

In der EU AI Act Schulung der TÜV SÜD Akademie erlernen Sie den regelgerechten Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen. Geschulte Fachdozent*innen klären die rechtlichen Rahmenbedingungen des EU AI Act und schärfen die Risikobewertung Ihrer KI-Instrumente. Darüber hinaus werden Sie für die im EU AI Act festgeschriebene Transparenzpflicht rund um KI-basierte Inhalte sensibilisiert. Damit schafft die EU AI Act Schulung unter anderem alle Voraussetzungen für AI Literacy im Unternehmen – also die Unterweisung sämtlicher Mitarbeitenden, die mit KI in Kontakt kommen.

Zusätzlich fokussiert die Schulung zur KI-Verordnung auf KI in der Lieferkette und die Gestaltung von KI-Verträgen, auf deren Basis Sie rechtssicher und zukunftsorientiert mit anderen Unternehmen kooperieren. Im praktischen Teil der EU AI Act Schulung erarbeiten Sie Strategien zur Einführung einer KI-Leitlinie, auf deren Basis Sie ein AI Act-Implementierungsprojekt im Unternehmen aufsetzen können. Dazu beschäftigen Sie sich unter anderem mit Konzepten wie Requirements Engineering und AI Inventory.

Die EU AI Act Schulung der TÜV SÜD Akademie bietet einen kompakten, rechtssicheren und praxisorientierten Zugang zum Einsatz von KI in Unternehmen – ganz gleich, ob Sie bereits mit entsprechenden Anwendungen arbeiten oder sich technologisch weiterentwickeln wollen.

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Ab 11.07.2025
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