5111202
Gefahrgutbeauftragter - Verkehrsträger Straße und Schiene
Erweiterte Ausbildung als Sicherheitsberater
Präsenztraining4 Tage + separater PrüfungstagPräsenz Training
Durch Ihre erfolgreiche Teilnahme an dieser von der IHK anerkannten Schulung nach § 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) erwerben Sie die erforderliche Sachkunde als Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter) in Betrieben zur Beförderung von Gefahrgütern auf Straße und Schienen. Nach bestandener Prüfung sind Sie in der Lage, die Funktion eines Gefahrgutbeauftragten der Verkehrsträger Straßen und Schiene auszuüben.
- Sie erwerben den Schulungsnachweis, der Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit ist.
- Sie sind auf die Rolle des Gefahrgutbeauftragten bestens vorbereitet.
- Als Gefahrgutbeauftragter sorgen Sie für gesicherte Abläufe im Unternehmen und eine lückenlose Einhaltung der Forderungen des Gesetzgebers.
Auszugsweise Darstellung der Inhalte aus den Unterabschnitten 1.8.3.3, 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie § 8 GbV
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Beratung des Unternehmers bei den Tätigkeiten
- Erstellung des Jahresberichts für die Unternehmensleitung
- Prüfung von Verfahren zur Identifizierung von gefährlichen Gütern
- Beratung des Unternehmens beim Kauf von Beförderungsmitteln für Gefahrgüter
- Verfahren, mit denen z. B. das für das Be- oder Entladen verwendetet Material überprüft wird
- Durchführung von Untersuchungen nach Unfällen oder Zwischenfällen
- Einführung geeigneter Maßnahmen, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen verhindert werden soll
- Berücksichtigung der Rechtsvorschriften bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern
- Überprüfung, ob das betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen verfügt
- Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter
- Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung der mitzuführenden Papiere und Ausrüstungen
- Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften
- Bearbeitung von Prüfungsfragen und Fallstudien
Schulungsnachweis der IHK
- Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gilt für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Gewässern und mit Seeschiffen umfasst. Befreiungen von den Vorschriften sind im § 2 der GbV genannt.
- Lehrmaterial für die Veranstaltung ist in der Teilnahmegebühr inklusive.
- Die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK erfolgt selbständig durch den Teilnehmer und kann mit der Schulungsbescheinigung bundesweit bei der zuständigen IHK abgelegt werden. (Termine finden Sie auf der IHK-Homepage)
Zukünftige Gefahrgutbeauftragte und Verantwortliche in Betrieben zur Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße und Schiene
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie