Gefahrgutbeauftragte
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung an der TÜV SÜD Akademie
Was ist ein Gefahrgutbeauftragter oder Sicherheitsberater?
Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren, benötigen einen Gefahrgutbeauftragten (GB). Ein Gefahrgutbeauftragter mit Schulung ist darauf vorbereitet, jeden Transport so zu planen, dass die geltenden Bestimmungen und die Sicherheitsbedingungen optimal eingehalten werden. Dabei übernimmt ein Gefahrgutbeauftragter unter anderem folgende Aufgaben:
- Beratung des Unternehmens zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Gefahrguttransporten,
- Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften während der Durchführung der Tätigkeiten,
- Erstellung der Jahresberichte für das Unternehmen und die zuständigen Behörden,
- Entwicklung und Nutzung von Verfahren, die die Identifizierung der transportierten Güter sicherstellen,
- Planung der erforderlichen Ausstattung bei Neuanschaffung von Transportmitteln für Gefahrgüter (z. B. Transportwagen, Container, etc.),
- Schulung der Mitarbeiter und Ausstellen der Schulungsnachweise für die Personalakten,
- Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen,
- Untersuchung der Unfallursachen,
- Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung eines erneuten Unfallgeschehens,
- Erstellen eines Sicherheitsplans,
- Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um die Sicherheitsvorschriften beim Ein- und Umladen zu gewährleisten,
- Kontrolle und Überwachung aller sicherheitsrelevanten Aspekte bei der Beauftragung von Subunternehmen.
Ein Gefahrgutbeauftragter ist direkt der Unternehmensleitung unterstellt und trägt eine große Verantwortung. Daher ist es unerlässlich, dass ein Gefahrgutbeauftragter eine Ausbildung hat, die den Anforderungen für den jeweiligen Verkehrsträger (z. B. Straße, Schiene oder Schifffahrt) entspricht und auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten wird.
Wieso wird ein Gefahrgutbeauftragter bestellt?
Die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) regelt, dass Unternehmen die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, einen Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragten) bestellen müssen. Die Bestellung Gefahrgutbeauftragter heißt nichts anderes, als dass die Beauftragung schriftlich erfolgt. Ein Unternehmen kann eigene Gefahrgutbeauftragte beschäftigen oder den Auftrag an einen externen Dienstleister vergeben.
Sind mehrere Unternehmen am Transport beteiligt, muss jedes einen Berater benennen. Es ist schriftlich festzuhalten, welcher Gefahrgutbeauftragter für welche Teilaufgaben der Transportleistung die Verantwortung übernimmt. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass gefährliche Güter (sogenannte Gefahrgüter) unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften von A nach B bewegt werden und Mitarbeiter und Dritte nicht unnötig Gefahren ausgesetzt werden. Zusätzlich gewährleistet dieses Vorgehen die Verteilung der Haftung bei eventuellen Unfällen.
Als Gefahrgutbeauftragter ist eine GB Schulung unerlässlich. Denn die Sicherheitsvorschriften sind umfangreich und auf die verschiedenen Verkehrsträger zugeschnitten. Das gilt ebenso wie die möglichen Maßnahmen, die helfen, Risiken zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren. Dementsprechend absolviert ein Gefahrgutbeauftragter seine Ausbildung schrittweise:
- Im Rahmen der Erstschulung erhalten die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße und weisen den Lernerfolg durch die abschließende Prüfung nach.
- Möchten Sie sich als Sicherheitsbeauftragter für zusätzliche Verkehrsträger qualifizieren, sind weitere Gefahrgutbeauftragter-Schulungen für die einzelnen Segmente erforderlich. Auch diese schließen Sie mit einer Prüfung ab.
Die folgende Grafik stellt die verschiedenen Möglichkeiten übersichtlich dar:

Nach dem erfolgreichen Ablegen der GB Prüfung ist der EU-Schulungsnachweis für Sicherheitsbeauftragte fünf Jahre lang gültig. Vor Ablauf der Frist sollten Sie als Gefahrgutbeauftragter einen Lehrgang absolvieren, um Ihre Kenntnisse aufzufrischen und die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung sicher zu bestehen.