Elektrofachkraft
Verantwortlichkeiten, Unterweisungen, Prüfungen
Weiterbildung für Elektrofachkräfte ist essenziell, um der fachlichen und organisatorischen Verantwortung gerecht zu werden. Wenn Sie sich als Elektrofachkraft weiterbilden möchten, finden Sie bei der TÜV SÜD Akademie ein breites Angebot zu den Themen Verantwortlichkeiten, Unterweisungen und Prüfungen.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen rund die Elektrofachkraft? Hier finden Sie Antworten.
Wer gilt als Elektrofachkraft?
Laut DGUV Vorschrift 3 gelten Sie dann als Elektrofachkraft, wenn Sie durch Ihre fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Arbeiten zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft erwerben Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung , z. B. zum Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle.
Was ist eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?
Die Verantwortliche Elektrofachkraft oder VEFK ist stellvertretend für den Unternehmer weisungsbefugt in allen Belangen der elektrischen Sicherheit. Sie trägt die Führungs- und Aufsichtsverantwortung für die Arbeitssicherheit und muss sich im Rahmen des erfolgreichen Abschlusses einer Meisterprüfung, Technikerprüfung oder einer Ausbildung zum Diplomingenieur eines Studiengangs der Elektrotechnik qualifiziert haben.
Wer darf Mitarbeiter elektrotechnisch unterweisen?
Nur eine "echte" Elektrofachkraft, die in dem zu unterweisenden Bereich tätig ist, darf die Mitarbeiter dort elektrotechnisch unterweisen.
Wer trägt die Prüfverantwortung für elektrische Betriebsmittel?
Jeder, der andere Personen beschäftigt (unternehmerische Verantwortung).
Wer darf Abnahmeprüfungen an ortsfesten elektrischen Anlagen durchführen?
Eine Elektrofachkraft darf Abnahmeprüfungen an ortsfesten elektrischen Anlagen durchführen.







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