Die Aufgaben, Rechte und Pflichten von zur Prüfung befähigten Personen haben Sie in unserem Grundmodul für zur Prüfung befähigte Personen (5123045) bereits kennengelernt. Mit diesem Fachmodul Sind Sie in der Lage, den arbeitssicheren Zustand der Hebezeuge und Lastaufnahmemittel zu beurteilen. Sie müssen entscheiden können, welche Abnutzungserscheinungen zur Ablegereife des Arbeitsmittels führen. Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang sind Sie in der Lage, als Befähigte Person bzw. Sachkundiger gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 54 und DGUV Regel 109-017 wiederkehrende Prüfungen an Hebezeugen und Lastaufnahmemittel eigenverantwortlich und sachgerecht durchzuführen. Sie kennen die besonderen Vorschriften und Bestimmungen für ortsfeste Krananlagen (Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkrane), Winden, Hub- und Zuggeräte und können diese berücksichtigen.