Die Aufgabe von Sachkundigen ist es im Wesentlichen, Sicht- und Funktionsprüfungen vorzunehmen, um Mängel zu erkennen, die die Sicherheit beeinträchtigen können. Der Sachkundige muss seine Tätigkeit verantwortungsbewusst ausführen und aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung in der Lage sein, den arbeitssicheren Zustand der Hebezeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen zu beurteilen. Er muss entscheiden können, welche Abnutzungserscheinungen zur Ablegereife des Arbeitsmittels führen. Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang sind Sie in der Lage, als Befähigte Person bzw. Sachkundiger gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 54 und DGUV Regel 109-017 wiederkehrende Prüfungen an Hebezeugen und Lastaufnahmeeinrichtungen eigenverantwortlich und sachgerecht durchzuführen. Sie kennen die besonderen Vorschriften und Bestimmungen für ortsfeste Krananlagen (Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkrane), Winden, Hub- und Zuggeräte und können diese berücksichtigen.