In einer Werkstatt, die an pyrotechnischen Gegenständen arbeitet, ist die Rechts- und Arbeitssicherheit für Menschen von höchster Priorität.
Das Ein- und Ausbauen von pyrotechnischen Gegenständen, wie z.B. Airbags, Gurtstraffer, Pyrosicherungen, Haubenöffner usw. erfordert einschlägiges Fachwissen. Der Umgang mit diesen Komponenmten ist nur Personen gestattet, wenn sie entsprechend geschult sind.
Der Gesetzgeber verlangt hierzu den Nachweis der "eingeschränkten Fachkunde" nach § 4 Abs. 2 der 1. SprengV . Darüber hinaus verlangen die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter gemäß § 14 SprengG die Bestellung von verantwortlichen Fachkräften in Kraftfahrzeug- und Karosseriewerkstätten und sonstigen Bereichen, in denen mit pyrotechnischen Gegenständen umgegangen wird. In unserem Sachkundelehrgang lernen Sie den Aufbau von und die Arbeitsweise mit diesen Sicherheitssystemen kennen. Sie sind nach Abschluss in der Lage, rechtskonform und sicher mit diesen Komponenten des Kraftfahrzeuges umzugehen.