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Jährliche Unterweisung für Baumaschinen- und Kranführer nach DGUV Vorschrift 1 § 4

Bringen Sie Ihr Wissen auf den neusten Stand

Produktnummer 5123017
  • Inhouse
  • 0,5 Tage
  • Präsenz Training
Details
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Führer und Bediener von Baumaschinen und Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.

Ihre Vorteile

  • Sie bringen Ihr Wissen zur Baumaschinenführung auf den neuesten Stand.
  • Sie erfüllen die Anforderungen nach DGUV Vorschrift 1 § 4.
  • Sie sind nach eintägiger Schulung wieder für ein Jahr auf der sicheren Seite.

Inhalte im Überblick

  • Gesetzliche Unterweisung
  • DGUV Regel 100-500
  • DGUV Vorschrift 52
  • DGUV Vorschrift 1 § 4
  • Erfolgskontrolle

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie und Eintrag im Befähigungsnachweis

Wichtige Hinweise

Bitte bringen Sie Ihren Befähigungsnachweis zur Schulung mit.

Zielgruppe

Beschäftigte in Bauunternehmen, die Baumaschinen und/oder Krane führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 1 § 4 unterwiesen werden müssen

Trainer

Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie

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