Für die Qualifikation der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist immer die erfolgreiche Teilnahme, nachgewiesen durch Prüfungserfolg, an dem „WHG-Grundkurs“ und mindestens einem „Fachspezifischen WHG-Kurs“ erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen den „WHG-Grundkurs“ vor dem „Fachspezifischen WHG-Kurs“ zu absolvieren.
Voraussetzung für die Bestellung zur betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist neben den geforderten erfolgreich absolvierten Schulungen die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 62 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und b der AwSV.