Der Umgang mit dem Baustoff Asbest erfordert Sachkunde. Um Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten, bieten wir diesen gesetzlich geforderten Fortbildungslehrgang an. Gemäß Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten die Sachkundenachweise für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe). Die geprüften Verfahren nach DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664) inklusive der letzten Ergänzungen werden Ihnen erläutert. Außerdem kennen Sie die Entwicklung der TRGS 519 bis zu dem aktuellen Stand. Unsere Experten geben Ihnen wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest. Sie sind somit bestens gerüstet für Ihre Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.