Die TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verlangt, dass für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle eine fachkundige Person als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung zu beauftragen sind. Diese müssen gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 Absatz 4 über „Fachkenntnisse zum Erkennen der Gefährdungen und der notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen” verfügen.
Im Lehrgang erhalten Sie fundiertes Wissen, wie Sie mit gezieltem und angemessenem Einsatz der Mittel den gesetzlichen Regelungen gerecht werden können. Sie lernen, wie Sie Umweltbelastungen vermeiden können und Ihre Gesundheit und die Ihrer Kollegen schützen können.