Aufzugswärter-Schulung: Beauftragte Person für Aufzugsanlagen
Sichere Gebäudetechnik gemäß TRBS 3121 ermöglichen
Produktnummer 4111102
- Seminar
- 1 Tag
- Präsenz / Live Online
- DE
Jetzt verfügbar - Neue Termine für 2027
Details
Mit der Überarbeitung der Technischen Regel für Betriebssicherheit 3121 (TRBS 3121) im Jahr 2025 sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen nochmals gestiegen. Abschnitt 3.3.2 fordert eine beauftragte Person als „Aufzugswärter“ (auch befähigte Person für Aufzugsanlagen genannt), die eine Anlage regelmäßig nach zwölf Prüfpunkten auf Mängel und Funktionsfähigkeit untersucht.
Mit der Aufzugswärter-Schulung an der TÜV SÜD Akademie werden Sie zum Fachpersonal für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Die praxisorientierte Fortbildung führt sie anhand digitaler oder Vor-Ort-Begehungen durch die Schritte einer Anlagenprüfung. Sie vermittelt alle Aspekte der Kontrollen und lehrt, wie Sie im Notfall eine sichere Personenbefreiung durchführen.
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Schulung zum Aufzugwärter nach TRBS 3121
- Zugang zu unserer digitalen Lernplattform – auch nach Seminarende
- Teilnahme in Präsenz oder online im Virtuellen Klassenzimmer möglich
- Rechtssicherer Nachweis der Schulung durch Teilnahmebescheinigung von TÜV SÜD
Inhalte im Überblick
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers und Aufzugwärters
- Rechtliche und technische Grundlagen
- Wichtigste Antriebsarten (Seil, Hydraulik, Aufzüge ohne Triebwerksraum)
- Durchführung der regelmäßigen Kontrollen
- Allgemeine Vorgehensweise und Maßnahmen bei der Personenbefreiung
- Entlastung durch Notrufleitsysteme
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Begehung eines Aufzug-Triebwerksraumes im digitalem 360°-Szenario und/oder vor Ort
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme an der Schulung zum Aufzugswärter gibt es keine spezifischen Teilnahmevoraussetzungen. Für Ihre Tätigkeit als beauftragte bzw. befähigte Person und zum Verständnis der Schulungsinhalte benötigen Sie jedoch fachlich relevantes Wissen.
Wichtige Hinweise
- Diese Schulung zum Aufzugswärter ersetzt nicht die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug (Berechtigung zur Personenbefreiung). Bei einer Inhouse-Schulung können Sie diese Kurzunterweisung jedoch gern dazubuchen.
- Um Zugang zu unserer Lernplattform zu erhalten, benötigen Sie eine personenbezogene E-Mail-Adresse.
Zielgruppe
- Personen, die mit der Aufsicht von Aufzuganlagen beauftragt werden, zum Beispiel Hausmeister/innen, Betriebsschlosser/innen, Betriebselektriker/innen
- Mitarbeiter/innen von Hausverwaltungen, Hausmeisterdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kaufhäusern, Industriebetrieben, Handel und Gewerbe, Betreibern öffentlicher und privater Einrichtungen, Feuerwehren und Verkehrsbetrieben
Trainer
Fachdozent*innen der TÜV SÜD Akademie