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StartseiteSeminare TechnikGebäudetechnikAufzügeAufzugswärter-Schulung: Beauftragte Person für Aufzugsanlagen

Aufzugswärter-Schulung: Beauftragte Person für Aufzugsanlagen

Sichere Gebäudetechnik gemäß TRBS 3121 ermöglichen

Produktnummer 4111102
  • Seminar
  • 1 Tag
  • Präsenz / Live Online
  • DE
Jetzt verfügbar - Neue Termine für 2027
Details
Mit der Überarbeitung der Technischen Regel für Betriebssicherheit 3121 (TRBS 3121) im Jahr 2025 sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen nochmals gestiegen. Abschnitt 3.3.2 fordert eine beauftragte Person als „Aufzugswärter“ (auch befähigte Person für Aufzugsanlagen genannt), die eine Anlage regelmäßig nach zwölf Prüfpunkten auf Mängel und Funktionsfähigkeit untersucht.

Mit der Aufzugswärter-Schulung an der TÜV SÜD Akademie werden Sie zum Fachpersonal für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Die praxisorientierte Fortbildung führt sie anhand digitaler oder Vor-Ort-Begehungen durch die Schritte einer Anlagenprüfung. Sie vermittelt alle Aspekte der Kontrollen und lehrt, wie Sie im Notfall eine sichere Personenbefreiung durchführen.

Ihre Vorteile

  • Rechtssichere Schulung zum Aufzugwärter nach TRBS 3121
  • Zugang zu unserer digitalen Lernplattform – auch nach Seminarende
  • Teilnahme in Präsenz oder online im Virtuellen Klassenzimmer möglich
  • Rechtssicherer Nachweis der Schulung durch Teilnahmebescheinigung von TÜV SÜD

Inhalte im Überblick

  • Aufgaben und Pflichten des Betreibers und Aufzugwärters
  • Rechtliche und technische Grundlagen
  • Wichtigste Antriebsarten (Seil, Hydraulik, Aufzüge ohne Triebwerksraum)
  • Durchführung der regelmäßigen Kontrollen
  • Allgemeine Vorgehensweise und Maßnahmen bei der Personenbefreiung
  • Entlastung durch Notrufleitsysteme
  • Fallbeispiele aus der Praxis
  • Begehung eines Aufzug-Triebwerksraumes im digitalem 360°-Szenario und/oder vor Ort

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme an der Schulung zum Aufzugswärter gibt es keine spezifischen Teilnahmevoraussetzungen. Für Ihre Tätigkeit als beauftragte bzw. befähigte Person und zum Verständnis der Schulungsinhalte benötigen Sie jedoch fachlich relevantes Wissen.

Wichtige Hinweise

  • Diese Schulung zum Aufzugswärter ersetzt nicht die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug (Berechtigung zur Personenbefreiung). Bei einer Inhouse-Schulung können Sie diese Kurzunterweisung jedoch gern dazubuchen.
  • Um Zugang zu unserer Lernplattform zu erhalten, benötigen Sie eine personenbezogene E-Mail-Adresse.

Zielgruppe

  • Personen, die mit der Aufsicht von Aufzuganlagen beauftragt werden, zum Beispiel Hausmeister/innen, Betriebsschlosser/innen, Betriebselektriker/innen
  • Mitarbeiter/innen von Hausverwaltungen, Hausmeisterdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kaufhäusern, Industriebetrieben, Handel und Gewerbe, Betreibern öffentlicher und privater Einrichtungen, Feuerwehren und Verkehrsbetrieben

Trainer

Fachdozent*innen der TÜV SÜD Akademie
ab 649,00 € Nettopreis
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Teilnehmergebühr649,00 €
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Veranstaltungsort
Online - Virtuelles Klassenzimmer TÜV SÜD Akademie GmbH
Dauer
1 Tag
Veranstaltungsnr.: 4111102-26-0007
Preis pro Teilnehmer*in
Teilnehmergebühr
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Aufbau & Inhalte der Aufzugswärter-Schulung

Die Aufzugswärter-Schulung vermittelt die grundlegenden Sicherheits- und Verhaltensanforderungen für Beauftragte Personen auf Basis der aktuellen Vorschriften und Technischen Regeln. Der eintägige Kompaktkurs macht Sie mit Ihren Aufgaben und Pflichten vertraut. Er vermittelt alle Kontrollkriterien und definiert die Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung im Notfall.

 

Um Sie optimal auf Ihre Aufgabe vorzubereiten, erhalten Sie einen greifbaren Einblick in einen Triebwerksraum: Bei unserer digitalen Begehung erleben Sie anhand eines 360°-Szenarios die Aufzugsanlage aus allen Blickwinkeln. Den Zugang zum Szenario erhalten Sie bereits eine Woche vor dem Seminar und können danach noch 365 Tage virtuell "abtauchen".

 

Unser Tipp: Wenn Sie die Aufzugswärter-Schulung als Inhouse-Seminar buchen, richten wir die praktischen Aspekte der Schulung direkt an Ihren Aufzugsanlagen aus. Zudem können Sie die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug dazubuchen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.

Häufige Fragen zur Aufzugswärter-Schulung

Was ist eine befähigte Person für Aufzugsanlagen?

Eine befähigte Person für Aufzugsanlagen (bzw. beauftragte Person oder Aufzugswärter laut TRBS 3121) ist darin geschult, Aufzugsanlagen regelmäßig auf Mängel und Funktionalität zu prüfen sowie im Notfall eine sichere Personenbefreiung durchzuführen.

Welche Qualifikationen benötigt eine befähigte Person für Aufzüge?

Eine befähigte Person für Aufzüge benötigt eine fachliche Ausbildung oder entsprechende Berufserfahrung. Zudem muss sie an einer Aufzugswärter-Schulung teilgenommen haben.

Wie lange ist die Bescheinigung als befähigte Person für Aufzüge gültig?

Die Aufzugswärter-Bescheinigung ist grundsätzlich unbefristet gültig. Allerdings wird empfohlen, die Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.

Gibt es Online-Kurse für die Bescheinigung als Aufzugswärter?

Die Schulung zum Aufzugswärter an der TÜV SÜD Akademie können Sie sowohl als Präsenztraining als auch im virtuellen Klassenzimmer buchen. Wählen Sie dazu die entsprechenden Termine in der Kursauswahl.

Kann die Kurzunterweisung zur Personenbefreiung direkt im Seminar erfolgen?

Die Kurzunterweisung zur Personenbefreiung kann direkt im Seminar erfolgen, wenn Sie eine Inhouse-Schulung buchen. Dann integrieren wir die Kurzunterweisung als zusätzliches Element.