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StartseiteSeminare TechnikElektrotechnikElektrische Anlagen: Fachliche FortbildungVorbereitungslehrgang zum TREI Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz

Vorbereitungslehrgang zum TREI Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz

Vorbereitungslehrgang zum TREI-Schein für die Eintragung ins Installateurverzeichnis

Produktnummer 3613187
  • Seminar
  • 2 x 5 Tage
  • Präsenz
  • DE
Jetzt verfügbar - Neue Termine für 2027
Details
Der Vorbereitungslehrgang zum TREI‑Sachkundenachweis vermittelt die fachlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, die für den Anschluss elektrischer Anlagen an das öffentliche Niederspannungsnetz erforderlich sind.
Der Lehrgang ist auf zwei Wochen verteilt: Die erste Woche findet als Online‑Training im virtuellen Klassenraum statt. In der zweiten Woche folgt ein Präsenzunterricht mit hohem Praxisanteil in unserem Trainings Center. Hier werden die Inhalte vertieft und praktisch angewendet.
Der Lehrgang bereitet gezielt auf die Sachkundenachweisprüfung „Technische Regeln Elektroinstallation (TREI)“ vor, die Voraussetzung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist.

Der Lehrgang orientiert sich inhaltlich an der aktuellen Verfahrensordnung des BDEW/ZVEH und deckt sowohl den theoretischen Kenntnisnachweis als auch die praktische Prüfung und das Fachgespräch ab.

Ein Vorbereitungslehrgang ist hierfür zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch dringend zu empfehlen. Die Inhalte der theoretischen Prüfung als auch die Praxisprüfung sind ohne umfassende Vorbereitung kaum zu bestehen, selbst wenn zum Bestehen „nur“ 50 % der Punktzahl erreicht werden müssen. Der Umfang an zu beachtendem Regelwerk ist erheblich, und insbesondere die praktische Prüfung stellt ohne entsprechende Erfahrung im Prüfen ortsfester Anlagen eine hohe Hürde dar. Hier ist die Unterstützung durch fachlich versierte Trainer von großem Vorteil.

Weitere Infos finden Sie unter "Wichtige Hinweise" sowie unterhalb der Termine.

Ihre Vorteile

Nach dem Lehrgang sind Sie optimal auf den TREI‑Sachkundenachweis vorbereitet und wissen, wie Sie elektrische Anlagen sicher und normkonform an das Niederspannungsnetz anschließen.

Sie profitieren von:
  • einem sicheren Verständnis der Technischen Regeln Elektroinstallation (TREI) sowie der relevanten DIN VDE‑Normen
  • hoher Handlungssicherheit bei Netzanschluss, TAB‑Anforderungen und der Kommunikation mit Netzbetreibern
  • gezielter Vorbereitung auf die TREI‑Sachkundenachweisprüfung
  • einer fachlichen Grundlage für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers (in Verbindung mit bestandener Prüfung)

Zusätzlich erhalten Sie Zugriff auf unseren Prüfsimulator für elektrische Anlagen, Maschinen und Geräte für 1 Jahr über unsere Online‑Lernplattform.
Damit vertiefen Sie Ihr Wissen gezielt und trainieren praxisnah die Prüfung ortsfester Anlagen – flexibel auch nach dem Seminar. So schaffen Sie eine entscheidende Grundlage für ein sicheres Bestehen der TREI‑Sachkundenachweisprüfung.

Inhalte im Überblick

  • Rechtliche und normative Grundlagen
    • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
    • Rolle von Netzbetreibern, Installateurverzeichnis, Verantwortlichkeiten
    • Verfahrensordnung TREI (BDEW/ZVEH)
    • Allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • Technische Regeln und Normen
    • DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen)
    • DIN VDE 0100‑600 / DIN VDE 0105‑100 (Prüfung elektrischer Anlagen)
    • VDE‑AR‑N 4100 und VDE‑AR‑N 4105
    • Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber
  • Planung und Projektierung
    • Dimensionierung von Leitungen und Schutzorganen
    • Erdungs‑ und Schutzmaßnahmen
    • Zählerplätze, Mess‑ und Steuereinrichtungen
    • Dokumentation und Anmeldeunterlagen für Netzbetreiber
  • Prüfung, Messung und Inbetriebnahme mit Praxisteil
    • Erst‑ und Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen
    • Messverfahren und Bewertung der Messergebnisse
    • Fehlersuche an elektrischen Anlagen
    • Erstellung normkonformer Prüf‑ und Inbetriebnahmeprotokolle
    • Vorbereitung auf die praktische TREI‑Prüfung und Fachgespräch

Die Inhalte entsprechen dem Prüfungsrahmen der Verfahrensordnung für den Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz des Bundes-Installateurausschusses (Teile A–C).

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie

Teilnahmevoraussetzungen

  • Sie erfüllen die Grundvoraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle des Elektrotechniker-Handwerks. Bitte beachten Sie die näheren Informationen dazu in den Hinweisen.
  • Sie benötigen zum Lehrgang folgendes Material, welches später auch zur Eintragung beim Netzbetreiber gefordert wird:
    • Zugang zur Normenbibliothek mit dem Paket „Auswahl Regelwerk Elektrotechniker Handwerk“
    • DIN-Handbuch „Elektrotechniker Handwerk“ (ISBN 978-3-410-39573-7)
    • Installationsprüfgerät mit den Funktionen nach VDE 0413-1 bis VDE 0413-7 (Leihgerät vor Ort zwar vorhanden, ein eigenes Gerät wird aber aus didaktischen Gründen dringend empfohlen)
Hinweis: Alternativ zum Zugang zur Normenbibliothek kann auch das Fachbuch "VDE 0100 und die Praxis" (ISBN 978-3-8007-6229-3) zum Lehrgang genutzt werden. Dieses wird jedoch nicht als Eintragungsvoraussetzung durch den Netzbetreiber anerkannt.

Wichtige Hinweise

  • Dieser Lehrgang bereitet gezielt auf den TREI‑Sachkundenachweis vor, ersetzt jedoch nicht die Prüfung selbst. Diese ist separat zu buchen und wird durch einen Elektrofachverband bzw. eine Elektroinnung durchgeführt – der Prüfungsanbieter und -ort ist dabei grundsätzlich frei wählbar und unabhängig vom eigenen Wohnort.
  • Im Rahmen der Anmeldung prüft die TÜV SÜD Akademie vorab, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der TREI‑Sachkundeprüfung erfüllt sind. Die hierfür erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte nach der Anmeldung entsprechend ein. Details finden Sie unter „Zulassungsvoraussetzungen für die TREI‑Sachkundenachweisprüfung“ unterhalb der Termine.
  • Die deutschlandweite Autorisierung unserer Schulungsstätten durch den Bundesinstallateurausschuss und den ZVEH ist derzeit in Vorbereitung.

Im Seminar erhalten Sie:
  • den praktischen Wissensfächer Elektrotechnik
  • Zugang zum Prüfsimulator für elektrische Anlagen, Maschinen und Geräte für 1 Jahr über unsere Online-Lernplattform.
    Wichtig: Für die Einrichtung des Zugangs benötigen wir Ihre personenbezogene E‑Mail‑Adresse. Bitte geben Sie diese bereits bei der Kursbuchung an, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an:
  • Meister*innen im Elektrohandwerk mit Abschluss bis 2002, die nicht zu den Elektroinstallateuren und Elektrotechnikern gehören
  • Meister*innen des Elektrotechniker-, Informationstechniker- und Elektromaschinenbau-Handwerks mit Abschluss ab 2003, die den Nachweis für das Prüfungsfach "Elektro- und Sicherheitstechnik" (Sicherheitsschein) noch benötigen
  • Ingenieur*innen, Master/Bachelor, Techniker*innen sowie Industriemeister der Fachrichtung Elektrotechnik nach §7 (2) HwO
  • Personen mit Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO (Installateur- und Heizungsbauer) oder § 7b HwO (G6-/Altgesellenregelung)
  • Personen mit Ausnahmebewilligung nach §8 oder §9 HwO

Die formale Zulassung zur TREI‑Prüfung erfolgt unabhängig vom Vorbereitungslehrgang direkt über die zuständige Prüfungsstelle einer Landesinnung, welche separate Prüfungstermine anbietet. Diese setzt die Erfüllung der handwerksrechtlichen Voraussetzungen voraus.

Trainer

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Hinweise zum TREI-Sachkundenachweis

Für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des örtlich zuständigen Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Strom ist ein Nachweis der fachlichen Befähigung erforderlich. In vielen Fällen wird dieser Nachweis durch den Meisterbrief im Elektrotechniker‑Handwerk erbracht. Sofern kein Meisterabschluss vorliegt, kann die fachliche Befähigung alternativ durch das Bestehen des TREI‑Sachkundenachweises nachgewiesen werden.

 

Dies gilt für Personen mit einer Ausübungsberechtigung nach § 7, § 7a oder § 7b HwO für das Elektrotechniker‑Handwerk sowie für Unternehmer mit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 HwO. Darüber hinaus können auch Personen, die die Meisterprüfung im Elektrotechniker‑Handwerk nach neuer Prüfungsordnung abgelegt haben, jedoch im sogenannten Sicherheitsschein nach § 7 Abs. 5 der Meisterverordnung nicht die erforderliche Punktzahl erreicht haben, durch den Sachkundenachweis die Eintragung in das Installateurverzeichnis erlangen.

Grafik

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Hinweise zur TREI-Sachkundenachweisprüfung

Zulassungsvoraussetzung für die TREI-Sachkundenachweisprüfung:

Um zum TREI‑Sachkundenachweis zugelassen zu werden, müssen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle des Elektrotechniker‑Handwerks erfüllt sein.Bei der Anmeldung zum TREI‑Sachkundenachweis ist ein entsprechender Nachweis einzureichen:

 

  • Nachweis der Volleintragung für das Elektrotechniker‑Handwerk auf den Namen des Teilnehmers, oder
  • Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Volleintragung für das Elektrotechniker‑Handwerk auf den Namen des Teilnehmers erfüllt sind

Welche Möglichkeiten bestehen im Allgemeinen für die Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk?

  • § 7 Absatz 2 der Handwerksordnung (HwO): Gleichwertiges Studium oder MeisterabschlussEs existiert eine große Vielfalt an technischen Studien‑ und industriellen Abschlüssen, etwa als Ingenieur, Industriemeister oder staatlich geprüfter Techniker. Der Umfang elektrotechnischer Inhalte kann je nach Ausbildung deutlich variieren.Daher ist vor der Zulassung zum TREI‑Sachkundenachweis zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eintragung in das Elektrotechniker‑Handwerk erfüllt sind. Rechtsgrundlage hierfür ist § 7 Absatz 2 HwO.Die Anerkennung oder Gleichwertigkeitsfeststellung erfolgt durch die jeweils zuständige Handwerkskammer am Unternehmenssitz oder Wohnort.Bei Abschlüssen der reinen Elektrotechnik (z. B. Elektrotechnik‑Studium, Industriemeister oder Techniker Elektrotechnik) handelt es sich in der Regel um eine formale Unterlagenprüfung.
  • § 7 a der Handwerksordnung (HwO): Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges HandwerkEine Eintragung in die Handwerksrolle ist auch möglich, wenn bereits ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk selbständig ausgeübt wird und die für das Elektrotechniker‑Handwerk erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden.Dabei werden insbesondere die bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten berücksichtigt.Für das Installateur‑ und Heizungsbauer‑Handwerk ist hierfür ein spezieller Zusatzlehrgang nach ZVEH/ZVSHK‑Vereinbarung mit einem Umfang von 240 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Dieser Zusatzlehrgang wird von der TÜV SÜD Akademie derzeit nicht angeboten.Die Ausübungsberechtigung kann sich auf das gesamte Elektrotechniker‑Handwerk oder auf wesentliche Tätigkeiten beschränken.
  • § 7 b der Handwerksordnung (HwO): Selbständige Handwerksausübung ohne Meister bei langjähriger, leitender BerufspraxisGesellen und Facharbeiter können nicht direkt am TREI‑Sachkundenachweis teilnehmen. Eine Zulassung ist nur über die Altgesellenregelung (G6) nach § 7b HwO möglich.Im Rahmen eines Ausübungsberechtigungsverfahrens kann eine entsprechende Berechtigung für das Elektrotechniker‑Handwerk erteilt werden.Voraussetzung sind mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Tätigkeit.
  • § 8 der Handwerksordnung (HwO): Ausnahmebewilligung bei nachgewiesener Qualifikation ohne MeisterausbildungIn besonderen Fällen kann eine Eintragung in die Handwerksrolle auch ohne Meisterprüfung erfolgen. Voraussetzung ist, dass die für die selbständige Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden.Eine Ausnahmebewilligung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Ablegung der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung darstellen würde oder eine gleichwertige Prüfung nach anderen gesetzlichen Regelungen erfolgreich abgelegt wurde.Die Bewilligung kann inhaltlich eingeschränkt, mit Auflagen versehen oder zeitlich befristet erteilt werden.
  • § 9 der Handwerksordnung (HwO): Grenzüberschreitende Handwerksausübung nach EU‑RechtBerufsqualifikationen aus anderen EU‑Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt werden.Um mit ausländischen Berufsqualifikationen am TREI‑Sachkundenachweis teilnehmen zu können, ist vorab ein Anerkennungs‑ bzw. Gleichwertigkeitsverfahren erforderlich.Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung 

Bitte beachten Sie: Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Entscheidung über Anerkennung, Gleichwertigkeit oder Ausübungsberechtigung ist eine hoheitliche Aufgabe der jeweils zuständigen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. Wohnort. Entsprechende Anträge sind daher stets bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen.