Die Brandschutzordnung stellt einen wesentlichen Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes dar. Zur Vorbeugung und für den Brandfall gibt sie dem betrieblichen Umfeld Informationen, wie Brände wirkungsvoll verhindert bzw. an der Ausbreitung gehindert werden. Für betriebliche Brandschutzkräfte und Personen, die mit brandschutztechnischen Aufgaben betraut sind, gibt sie Rahmenbedingungen zur Aufgabenwahrnehmung vor. Zum Erstellen und Aushängen der Brandschutzordnung in allen Teilen einer baulichen Anlage kann der Betreiber gesetzlich verpflichtet sein. Dies ist insbesondere bei Sonderbauten der Fall, aber auch bei Bauten mit gewerblicher Nutzung.
Die Erstellung der Brandschutzordnung hat gemäß DIN 14096 zu erfolgen. Danach steht der Betreiber in der Pflicht, die Brandschutzordnung regelmäßig, längstens jedoch nach zwei Jahren, von einem Fachkundigen überprüfen zu lassen. Unser Seminar vermittelt Ihnen die geforderte Fachkunde: Sie erfahren, was für eine nach DIN 14096 erstellte Brandschutzordnung notwendig ist und lernen, diese auf ihre praktische Umsetzung hin zu beurteilen. Damit treffen Sie grundlegende Vorkehrungen für den Fall der Fälle bzw. können dieses Know-how als Dienstleistung anbieten.