In allen Bauordnungen der Bundesländer ist gesetzlich festgelegt, dass Wohnungen, insbesondere Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Einige Bundesländer beziehen dies bereits auf alle Aufenthaltsräume und gewerbliche Nutzung. Nicht zu vernachlässigen sind die Gefahren von Kohlenmonoxid für den Menschen, jährlich sterben daran über 600 Personen. Kohlenmonoxid ist ein gefährliches Atemgift, das man nicht sehen, riechen oder schmecken kann! Rauchwarnmelder und Kohlenmonoxidwarnmelder können diese Gefahren verhindern. Damit diese Warnmelder sicher und fehlerfrei funktionieren, müssen sie ständig betriebsbereit gehalten werden. Somit ist auch eine regelmäßige Prüfung notwendig. Für Errichter, Planer und Betreiber von Rauchwarnmeldesystemen sowie den Einsatz von Kohlenmonoxidwarnmeldern ergibt sich eine Nachweispflicht ihres aktuellen Kenntnisstandes der Technik und der Instandhaltungsmaßnahmen gemäß DIN 14676 Teil 1 und 2 (Rauchwarnmelder) und DIN EN 50291, DIN EN 50292 (Kohlenmonoxidwarnmelder). Durch erfolgreichen Besuch dieses Seminars erhalten Sie einen anerkannten Kompetenznachweis und können DIN-konform arbeiten.