- Sie lernen Ihre Aufgaben im Arbeitsschutz kennen und können diese effizient wahrnehmen.
- Experten vermitteln Ihnen alle relevanten gesetzlichen Vorgaben und zeigen auf, wie Sie Haftungsrisiken minimieren.
- Sie fördern sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten Ihrer Mitarbeitenden.
Arbeitsschutz für Führungskräfte - Aufgaben, Verantwortung und Haftung
Arbeitsschutz für Führungskräfte in kompaktem Seminar
Seminar 1 Tag Präsenz / Live Online Einsteiger DE
Ihre Vorteile
Inhalte im Überblick
- Rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1
- Übersicht gesetzliches Regelwerk in Deutschland
- DGUV-Regelwerk
- Duales System im Arbeitsschutz
- Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden
- Aufgaben der Berufsgenossenschaften
- Arbeits- und Wegeunfall
- Hinweise zur Unfallanzeige und -untersuchung
- Grundpflichten nach Arbeitsschutzgesetz
- Definition Führungskraft § 9 OWiG
- Haftung von Führungskräften
- Unternehmerpflichtenübertragung im Arbeitsschutz
- Aufbau eines Arbeitsschutz-Organigramms
- Funktionen im Arbeitsschutz
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Gefährdungsbeurteilung - rechtliche Grundlagen
- Anlässe, Umfang und Durchführung
- Schutzmaßnahmen
- Durchführung von Unterweisungen
- Arbeitsschutzmanagementsystem
Abschluss
Wichtige Hinweise
Zielgruppe
- Unternehmer
- Geschäftsführer
- Führungskräfte
- Abteilungsleiter
- Meister
Trainer
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Alles Wichtige zu den Anforderungen und zum Ablauf finden Sie hier.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
FAQ: Arbeitsschutz für Führungskräfte
Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?
Die Haftung hängt von der Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes ab, sodass diese Frage im Einzelfall von Jurist*innen beantwortet werden muss. Werden Pflichten nicht eingehalten oder klar übertragen, können sowohl Unternehmen wie auch Führungskräfte zur Verantwortung gezogen werden.
Wer trägt im Unternehmen die Hauptverantwortung beim Arbeitsschutz?
Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu finden, zu beurteilen und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die Pflichten können unter bestimmten Voraussetzungen auf Vorgesetzte und andere Beschäftigte übertragen werden.
Welche Akteur*innen sind am Arbeitsschutz beteiligt?
Für den erfolgreichen Arbeitsschutz ist das Zusammenspiel vieler nötig: Unternehmer*innen, Führungskräfte, Werksleiter*innen, Betriebsräte, Betriebsärzte*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeitende.
Welche Gesetze sind für den Arbeitsschutz wichtig?
Während das Arbeitsschutzgesetz das Ziel hat, sichere und menschengerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen und ständig zu verbessern, lässt es Unternehmen durchaus Freiräume zur Umsetzung. Für den Arbeitsschutz sind insbesondere folgende Gesetze relevant: 1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Regelt die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebenden und Führungskräften zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. 2. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Fordert die Bestellung und beschreibt die Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. 3. DGUV Vorschriften: Verbindliche Unfallverhütungsvorschriften, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen werden. 4. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln. 5. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Stellt Anforderungen an das sichere Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen, auch auf Baustellen. 6. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Zusätzlich können branchenspezifische Verordnungen und Vorschriften relevant sein.