Regelmäßige Kontrollen von Regalanlagen sind eine zentrale Voraussetzung für einen sicheren Lagerbetrieb. Durch die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Information 208-043 und der DIN EN 15635 vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen der Regale und Regalanlagen leisten Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zur Arbeits- und Betriebssicherheit.
Eine besondere Rolle spielen sogenannte "interne Prüfungen" durch eine befähigte Person, die in der Praxis als „Sichtkontrolle“ bezeichnet werden, die je nach Gefährdungsbeurteilung mindestens wöchentlich durchgeführt und dokumentiert werden müssen.
Die Sichtkontrollen dienen dazu, offensichtliche Schäden und Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu verhindern und die Lebensdauer der Regalanlagen zu verlängern. Unser kompaktes Lernformat deckt alle vorgeschriebenen Aspekte der Sichtkontrolle ab – von den Grundlagen über den Prüfumfang bis zum Erkennen von Schäden und der regelkonformen Dokumentation.
Mit diesem Seminar zur Sichkontrolle an Regalanlagen erlangen Unternehmen Rechtssicherheit und Mitarbeitende eine attraktive Zusatzqualifikation.