Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, einen oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Denn der SiGeKo trägt dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der Bauanlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Seine Tätigkeiten erfordern fachliche Qualifikationen, die in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) konkretisiert sind. Im Lehrgang werden die speziellen Koordinatorenkenntnisse vermittelt, damit Sie Ihre umfangreichen Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase erfüllen können. Praxiserprobte Arbeitshilfen erleichtern Ihnen die Anwendung des Erlernten. Das Seminar erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.