Unternehmen stehen in der Verantwortung, menschenrechtliche und umweltbezogene Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit systematisch zu erkennen und zu adressieren – nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch entlang ihrer Lieferketten. Internationale Standards, Kunden und Geschäftspartner erwarten Transparenz und die Verankerung der Sorgfaltspflichten in der Unternehmenspolitik. Menschenrechte sind dabei längst nicht mehr nur ein ethisches Leitbild, sondern ein zentraler Maßstab für nachhaltiges und zukunftsfähiges Wirtschaften.
Doch was bedeuten menschenrechtliche Verantwortung und unternehmerische Sorgfalt konkret – und wie lässt sich beides in der Praxis umsetzen? Unser Seminar, mit flexibel vorangestellter Selbstlernphase, bietet einen umfassenden Einblick in die Aufgaben von Menschenrechtsbeauftragten und vermittelt fundiertes Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Normen und historische Entwicklungen. Sie lernen, wie menschenrechtliche Risiken erkannt, bewertet und durch präventive sowie abhelfende Maßnahmen wirksam adressiert werden können. Themen wie Lieferantenmanagement, Risikoanalysen, Kommunikation, interne Schulungen und strategische Integration stehen dabei ebenso im Mittelpunkt wie praxisnahe Fallbeispiele und der Austausch mit anderen Teilnehmenden.
Vor dem Hintergrund der dynamischen politischen Lage aktualisieren wir unsere Inhalte fortlaufend entsprechend gesetzlicher Veränderungen.