Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, offiziell „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“ (ESPR), schafft einen neuen EU-weiten Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte. Sie ersetzt die frühere Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten seit 18. Juli 2024. Alle Unternehmen, die physische Produkte in der EU herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, sind betroffen. Auch Nicht-EU-Firmen, die Produkte in die EU liefern, müssen die Vorgaben erfüllen.
Ziel der neuen Ökodesignverordnung ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Produkte sollen über ihren gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, langlebiger, reparierbarer, recyclingfähiger und transparenter werden.
Durch verbindliche Anforderungen und Informationspflichten sowie durch die Einführung von digitalen Produktpässen (DPP) fördert die ESPR die Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Produkten.
In unserem kompakten Training erhalten Sie in nur drei Stunden einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen und Informationspflichten nach ESPR und praxisnahe Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung in Ihrem Unternehmen.