RECHTLICH Das Angebot ist ausschließlich für Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe sowie für Freiberufler, Behörden und öffentliche Institutionen und nicht für Verbraucher nach §13 BGB bestimmt.
Die Virtual Reality (VR) dient dem Praxistraining mit einer simulierten Nachbildung der Realität mit generischem Ansatz. Sie ersetzt nicht die Einweisung am spezifischen Arbeitsplatz mit zugehörigen Techniken und Maschinen des Beschäftigten.
Die Virtual Reality (VR) allein ersetzt nicht die Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, §4. Somit erhält man allein durch Üben damit keine Bescheinigung.
Mit einem entsprechenden zusätzlichen Theorieteil in Unterweisungsform (z.B. Theorieunterricht, E-Learning, VC) und einer Prüfung wären die nötigen Voraussetzungen erfüllbar.
Unsere XR Academy, bereitgestellt über das Innoactive Portal, enthält immersive Medieninhalte unserer Kooperationspartner. Dies können Sie an der Einblend