Erfolgreicher Export von Druckgeräten aus der Schweiz ins Vereinigte Königreich

Updates TÜV SÜD Schweiz - Bereich Anlagensicherheit

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Erfolgreicher Export von Druckgeräten aus der Schweiz ins Vereinigte Königreich

TÜV SÜD hat für das Vereinigte Königreich die Zulassung als «Approved Body - Anerkannte Prüfstelle» für Druckgeräte erhalten. Die Nummer unserer Anerkennung lautet UKCA 0168.

März 2022


Das UKCA-Kennzeichen (UK Conformity Assessed) ersetzt nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU das bisher für den Import / Export notwendige CE-Kennzeichen.

Produkte, darunter auch die Druckgeräte und Baugruppen nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, müssen neu gemäss UKCA-Richtlinien zertifiziert werden, bevor diese ins Vereinigte Königreich eingeführt werden dürfen. Schon zum 01.01.2022 sind diese Bestimmungen in Kraft getreten. Allerdings wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2022 vereinbart, in der sowohl UKCA- sowie bisherige CE-Konformitätsbewertungen akzeptiert werden. Ab 1. Januar 2023 ist nur noch das UKCA-Verfahren zulässig. CE-gekennzeichnete Druckgeräte und einfache Druckbehälter können danach nicht mehr nach Grossbritannien eingeführt werden. 

Es ist daher wichtig, dass sich Unternehmen spätestens jetzt mit den Änderungen und neuen Anforderungen sowie Pflichten als Importeur beschäftigen. Nur so können Sie notwendige Massnahmen ergreifen, um den Zugang zum britischen Markt sicherzustellen.

Wir vom TÜV SÜD Schweiz möchten Ihnen hierbei mit unserer Dienstleistungskontinuität unterstützend zur Seite stehen. Unsere Experten in der Schweiz haben sich frühzeitig in die neue UKCA eingearbeitet und sind bestens mit den geltenden Anforderungen vertraut.

Das sind die wesentlichen Änderungen:

  • Die Notifizierte Stelle für Druckgeräte nach EU-Richtlinie muss sich für UKCA anerkennen lassen
  • Wenn Sie als Hersteller Druckgeräte und Rohrleitungen nach einem nationalen Regelwerk (z.B. AD 2000) bauen, muss die UKCA Anerkannte Prüfstelle die Abweichungen zu den harmonisierten Normen z.B. EN 13445 oder EN 13480 einzeln validieren
  • Das CE-Zeichen mit der Nummer der Benannten Stelle wird durch das UKCA-Zeichen mit der Nummer ersetzt

Das bleibt gleich:

  • Die CE Konformitätsbewertungsbewertungsverfahren (Module z.B. B, F, G usw.)
  • Die zu Grunde liegenden harmonierten EN Normen (z.B. EN 13445 usw.)
  • Die Typenschilder, Prüfberichte und Zertifikate (bis auf das neue UKCA-Zeichen mit der Nummer der anerkannten Prüfstelle, welches das CE-Zeichen ersetzt).

Diese Punkte sind ZURZEIT noch offen:

  • Anerkennung der EN 9712 Prüferzertifikate (zerstörungsfreie Prüfungen), die durch nicht UKCA anerkannte Prüfstellen erstellt wurden
  • Anerkennung der Schweisser und Löterprüfungen (z.B. Schweisserprüfungen nach ISO 9606-1), die durch Zertifizierungsstellen erstellt wurden, die nicht UKCA zugelassen sind
  • Anerkennung von Verfahrensprüfungen und Arbeitsprüfungen, die durch Zertifizierungsstellen erstellt wurden, die nicht UKCA zugelassen sind
  • Anerkennung von 3.1 und 3.2 Werkstoffattesten, die nach EN 10204 von Werkstoff-Herstellern erstellt wurden, die durch CE notifizierte Stellen überwacht werden, die keine UKCA Zulassung haben oder hatten (Lagermaterial)

Diese offenen Fragen stellen sich nicht nur für die Schweiz, sondern auf gleicher Weise für alle anderen EU-Länder. Wir gehen davon aus, dass bis 01.07.2022 praxistaugliche Lösungen für die Umsetzung zusammen mit dem Vereinigten Königreich gefunden werden können. 

Für unsere Kunden werden sich höchstwahrscheinlich keine grösseren Änderungen für die UKCA Abnahme ergeben - wir werden Sie hierzu zeitnah ein Update online stellen.

Nutzen Sie das erste Quartal 2022, um die für Sie noch offenen Fragen zu identifizieren und mit uns zu klären, damit Sie in der zweiten Jahreshälfte bereits UKCA konform abnehmen und liefern können. Unser Expertenteam aus dem Bereich Anlagensicherheit kann Sie sofort tatkräftig dabei unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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