Unsere Dienstleistungen in der Schweiz
Unsere Dienstleistungen in der Schweiz
Die EU-Maschinenverordnung hat Folgen für Schweizer Unternehmen beim Export in die EU. Informieren Sie sich über Änderungen und passende Services von TÜV SÜD.
✓ Unterschied zwischen der Schweiz und der EU
Für Maschinen, die ausschliesslich in der Schweiz angeboten werden, gilt die Schweizer Maschinenverordnung. Beim Export in die EU sind die Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1230 zu berücksichtigen.
✓ Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz
Die überarbeiteten Sicherheitsanforderungen umfassen auch Cybersicherheit und maschinelles Lernen, beispielsweise Künstliche Intelligenz.
✓ Digitale Dokumentation
Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen dürfen künftig digital bereitgestellt werden. Für Produkte, die von Laien verwendet werden, gelten bestimmte Einschränkungen.
✓ Erweiterter Anwendungsbereich
Die Verordnung erfasst auch Software und digitale Komponenten als eigenständige Sicherheitsbauteile sowie wesentlich veränderte Maschinen.
✓ Strengere Konformitätsbewertung
Bestimmte Maschinen und Sicherheitsbauteile unterliegen strengeren Anforderungen. Dazu gehören insbesondere Fahrzeughebebühnen und KI-basierte Systeme für Sicherheitsfunktionen, für die eine unabhängige Stelle einzubeziehen sein kann.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, kurz MVO, ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für Schweizer Unternehmen ist sie relevant, wenn sie Maschinen oder zugehörige Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen.
Die Maschinenverordnung regelt unter anderem die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, die bei Konstruktion und Bau von Maschinen und weiteren Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung berücksichtigt werden müssen, um ihre Bereitstellung auf dem Markt oder ihre Inbetriebnahme zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Sicherheit und Gesundheit von Personen und gegebenenfalls von Haustieren und Sachen sowie – soweit anwendbar – der Umwelt zu einem hohen Maß gewährleistet werden.
Die neue Verordnung enthält erstmals auch spezifische Anforderungen an die Cybersecurity und Künstliche Intelligenz, um zu gewährleisten, dass Maschinen sicher und zuverlässig betrieben werden können.
Laut Maschinenverordnung ist eine Maschine:
„a) eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;
b) eine Gesamtheit im Sinne des Buchstabens a, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;
c) eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne der Buchstaben a und b, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
d) eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Buchstaben a, b und c oder von unvollständigen Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;
e) eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;
f) eine Gesamtheit im Sinne der Buchstaben a bis e, bei der lediglich das Aufspielen einer für die vom Hersteller vorgesehene bestimmte Anwendung vorgesehenen Software fehlt.“
Die europäische Maschinenverordnung gilt für alle Wirtschaftsakteure, die an der Herstellung, dem Handel sowie dem Vertrieb von Maschinen beteiligt sind. Neben Herstellern und Bevollmächtigten werden erstmals auch Importeure sowie (Online-)Händler direkt als Wirtschaftsakteure mit konkreten Pflichten adressiert.
Die wichtigen Fristen für Sie als Unternehmen rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sind:
► 29. Juni 2023: Die neue Maschinenverordnung wird veröffentlicht.
► 19. Juli 2023: Die Maschinenverordnung tritt in Kraft.
► 20. Januar 2027: Hersteller müssen zu diesem Stichtag die neuen Vorschriften verbindlich einhalten. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Sie können die neue Maschinenverordnung seit ihrer Veröffentlichung im Juli 2023 anwenden, müssen jedoch bis 19. Januar 2027 alle Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr bringen. Für alle Maschinen, die Sie ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr bringen, sind die neuen Anforderungen verbindlich. Es ist daher teilweise jetzt schon sinnvoll, mit der MVO zu arbeiten.
Die bisher unter der Maschinenrichtlinie harmonisierten Normen müssen neu gelistet werden. Dies ist ein erheblicher Aufwand, der mehrere Jahre dauern kann. Innerhalb der Übergangszeit von 42 Monaten arbeiten die Normengremien intensiv daran, damit möglichst viele Normen für die Listung bereitstehen. Ob alle relevanten Normen rechtzeitig harmonisiert sind, bleibt abzuwarten. Die Verordnung lässt jedoch Raum für besondere Übergangsvorschriften.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinenverordnung 2023/1230 unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten:
≠ Aktualität und Umfang: Die Maschinenverordnung ersetzt die ältere Maschinenrichtlinie und bringt modernisierte und erweiterte Regelungen, insbesondere in Bezug auf Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz.
≠ Übergangsfrist: Die Maschinenverordnung ist ab dem 20. Januar 2027 verbindlich anzuwenden. Bis dahin müssen die neuen Anforderungen umgesetzt werden.
≠ Rechtscharakter: Die Maschinenrichtlinie war und ist eine Richtlinie, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Maschinenverordnung hingegen ist direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar und erfordert keine Umsetzung in nationales Recht. Darüber hinaus steht sie über nationalem Recht.
In der Schweiz ist die Maschinenrichtlinie übernommen worden und über das Produktsicherheitsgesetz und die Maschinenverordnung (CH) verankert. Die Vernehmlassung der Maschinenverordnung ist für Januar 2027 vorgesehen.
≠ Geltungsbereich: Die Maschinenverordnung erweitert den Anwendungsbereich und erfasst mehr Produkte, darunter auch digitale Komponenten und Software, die Sicherheitsfunktionen erfüllen sowie wesentlich veränderte Maschinen.
≠ Sicherheitsanforderungen: Die Maschinenverordnung enthält erstmals spezifische Anforderungen für Cybersicherheit und KI-Systeme, die in der Maschinenrichtlinie nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden.
Die neuen Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 an Unternehmen sind vielfältig und umfassen insbesondere erweiterte Sicherheitsstandards und Compliance-Verpflichtungen. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

Grafik: Neuerungen durch die Maschinenverordnung
Die neue Maschinenverordnung fordert erweiterte Sicherheitsanforderungen, insbesondere in den Bereichen Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz (KI). Sie müssen nun sicherstellen, dass Ihre Maschinen gegen Cyberangriffe angemessen geschützt sind und KI-Systeme gemäß den neuen Vorgaben implementiert werden. Dies umfasst Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Zugriffe und zur Gewährleistung, dass KI-gesteuerte Maschinen sicher und zuverlässig arbeiten.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 stellt strengere Anforderungen an die Konformitätsbewertung und Zertifizierung, insbesondere für Maschinen, die in in Anhang I aufgeführt sind. Als Unternehmen müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Maschinen die erforderlichen Prüfungen durch Benannte Stellen bestehen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Dies betrifft vor allem Maschinen mit erhöhten Sicherheitsrisiken, wie etwa solche mit KI-basierten Sicherheitsbauteilen.

Grafik: Konformitätsbewertungsverfahren
Die EU-Maschinenverordnung erlaubt die Einführung digitaler Konformitätserklärungen und Betriebs- und Montageanleitungen. Sie als Unternehmen können Konformitätserklärungen künftig digital bereitstellen. Für B2B-Maschinen sind auch digitale Betriebsanleitungen zulässig. Allerdings müssen Sie für nicht professionelle Nutzer*innen weiterhin mindestens die Sicherheitsinformationen in Papierform zur Verfügung stellen.
Die Maschinenverordnung erweitert die Pflichten für Importeure und Händler. Diese werden nun stärker in die Verantwortung genommen und müssen sicherstellen, dass die von ihnen gehandelten Maschinen den Anforderungen entsprechen. Zudem sind Sie verpflichtet, erkannte Produktrisiken den Behörden zu melden und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
Die Maschinenverordnung erweitert den Anwendungsbereich und umfasst nun neben Maschinen und unvollständigen Maschinen auch wesentlich veränderte Maschinen. Zudem werden die sogenannten Sicherheitsbauteile um digitale Komponenten und Software, die Sicherheitsfunktionen ausführen erweitert.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 durch eine Vielzahl von Dienstleistungen:
★ Service und Schulung: TÜV SÜD bietet spezialisierte Servicedienstleistungen und Schulungen an, um Sie als Unternehmen über die neuen Anforderungen der Maschinenverordnung zu informieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Personen gut vorbereitet sind.
★ Konformitätsbewertung und Zertifizierung: TÜV SÜD führt Konformitätsbewertungsverfahren und Zertifizierungen durch. Dies umfasst auch mögliche Prüfungen und Zertifizierungen durch Benannte Stellen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.
★ Cybersicherheits- und KI-Service: TÜV SÜD hilft Ihnen als Unternehmen bei der Implementierung der erweiterten Sicherheitsanforderungen für Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz (KI). Dies umfasst die Bewertung von Sicherheitssteuerungssystemen und die Integration von KI-Systemen gemäß den neuen Standards.
Durch umfassende Dienstleistungen hilft TÜV SÜD Unternehmen, die Übergangsphase erfolgreich zu meistern und sich auf die neuen Anforderungen der Maschinenverordnung vorzubereiten, um langfristig konform und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt erhebliche Änderungen für Unternehmen in der Maschinenbaubranche. Von neuen Pflichten für Importeure und Händler bis hin zu erweiterten Cybersicherheitsanforderungen – es gibt viel, das Sie beachten müssen.
Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen bestens vorbereitet ist? Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen und Unterstützung während der Übergangsphase. Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und stellen Sie sich auf die kommenden Anforderungen in der Maschinenbranche ein.
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