Inspektion für Treppenlift
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Informationen
Wiederkehrende Prüfung eines Treppenliftes gemäß Bundes- und Landesgesetzen.
In der Leistung enthalten:
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfung der Treppenliftanlage
- Überprüfung aller sicherheitstechnisch relevanten Bauteile
- An- und Rückfahrt zu Ihrer Treppenliftanlage
- Ausstellung und Übermittlung eines Prüfberichts pro Anlage
- Rechtzeitige Erinnerung an die nächste wiederkehrende Prüfung
- Kostenloses elektronisches Prüfbuch für eine bessere Verwaltung
- Koordination mit Wartungsunternehmen für allfällige Monteurbeistellung
Nicht in der Leistung enthalten:
- Erneute Prüfung nach Beseitigung eines Mangels (Mängelfrist unter 12 Monate)
- Prüfung gemäß TRVB 150A (Feuerwehraufzug)
- Monteurbeistellung, falls die Anlage nicht alleine von uns geprüft werden kann
- Abnahmegutachten nach erfolgtem Umbau
- Treppenliftwärterschulung
Ihre Vorteile
TÜV SÜD kümmert sich nach der erstmaligen Bestellung automatisch um die wiederkehrende Prüfung Ihrer Anlage und erinnert Sie rechtzeitig an die Nächste.
Die Prüfung erfolgt durch qualifizierte MitarbeiterInnen.
Die Prüfung findet meist ohne eine Monteurbeistellung statt. Sollte eine Monteurbeistellung erforderlich sein, kann diese von uns koordiniert werden (z.B. im Zuge der Wartung).
Es werden digitale auswertbare Prüfbefunde erstellt. Diese können über unsere Prüfberichtsverwaltung (Netinform) kostenlos eingesehen werden.
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