Um die Sicherheit für Anwender, Patienten und Dritte zu gewährleisten, müssen Medizinprodukte regelmäßig überprüft werden. Deshalb sieht die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Sicherheitstechnische Kontrollen vor. Gerne unterstützen wie Sie dabei die Anforderungen umzusetzen und führen die Sicherheitstechnischen Kontrollen an Ihren Medizinprodukten durch. Sie haben Interesse an einem unverbindlichen Angebot?
Im Rahmen der Sicherheitstechnischen Kontrollen wird festgestellt, ob das Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung funktionsfähig ist, ob es sich in ordnungsgemäßem Zustand befindet und ob zu erwarten ist, dass das Gerät auch bis zur nächsten Überprüfung noch den Anforderungen der MPBetreibV entspricht. So lassen sich Gerätemängel und daraus resultierende Gefahren frühzeitig erkennen. Welche Medizinprodukte betroffen sind, ist in Anlage 1, § 12, der MPBetreibV aufgeführt.
Prüfzeichen
Welche Prüfungen sind Pflicht für medizinische bzw. medizintechnische Geräte?
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Alle Details zu den Prüfpflichten für Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) gemäß MPBetreibV.
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