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Neuigkeiten aus der Zertifizierwelt

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ISO 45001 veröffentlicht: Was im Arbeits- und Gesundheitsschutz jetzt zu tun ist

Seit 12. März 2018 ist die ISO 45001 für Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme in Kraft. Unternehmen mit einer Zertifizierung nach OHSAS 18001 haben jetzt drei Jahre lang Zeit, ihr bestehendes System umzustellen und sollten nun aktiv werden.

Nach einem langen Weg ist die Veröffentlichung jetzt geschafft: Die neue ISO 45001:2018 für Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme (A&G-MS) liegt seit 12. März druckfrisch vor. Es gilt eine dreijährige Übergangsfrist, nach der die British Standard Institution den Vorgängerstandard OHSAS 18001 zurückziehen wird. Unternehmen mit einem nach OHSAS 18001 zertifizierten Arbeits- und Gesundheitsschutz sollten sich daher frühzeitig mit den Details der neuen Norm vertraut machen und ein Verständnis für die Änderungen entwickeln, die auf sie zukommen.

Umstellung auf ISO 45001 systematisch planen

Zunächst stellt sich die Frage, wer im Unternehmen die richtigen Kompetenzen für die Umsetzung der Standard-Anforderungen besitzt. Optimalerweise bildet sich ein Expertengremium aus internen Arbeitsschützern und Managementbeauftragten mit dem einschlägigen Fach- und Prozesswissen. Bei Bedarf erleichtert beispielsweise das große Informations- und Trainingsangebot von TÜV SÜD, das Personal gezielt für die bevorstehende Transition zu qualifizieren.

Anschließend sollte das Expertengremium die Norm im Zuge einer GAP-Analyse Punkt für Punkt durchgehen und im Rahmen einer Projektplanung festhalten, welche Anpassungen konkret nötig sind, wer dafür verantwortlich zeichnet und welcher Aufwand damit verbunden ist.

High-Level-Struktur aus der Arbeits- und Gesundheitsschutzperspektive

Auf Unternehmen mit einem gut implementierten und im Firmenalltag gelebten Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem nach OHSAS 18001 kommen in der Regel keine tief greifenden Neuerungen zu. Und auch Organisationen mit einem integrierten Managementsystem sind grundsätzlich gut aufgestellt, da sich aus der High-Level-Struktur der ISO 45001 teilweise die gleichen, nur auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz bezogenen Inhalte u. a. mit der ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 ergeben. Doch der Teufel steckt im Detail: Die interessierten Parteien im Kontext der Organisation zum Beispiel können im Arbeitsschutz etwa durchaus von denen im Qualitäts- oder Umweltmanagement abweichen. Während Umweltschutz beispielsweise für eine unterbeauftragte Elektrofirma von geringer Bedeutung ist, kann diese Firma im Arbeits- und Gesundheitsschutz als „interessierte Partei“ von wesentlichem Interesse sein. Um Überraschungen vorzubeugen, lohnt es sich daher, bei der Umsetzung der ISO 45001 von Anfang an konsequent die Brille des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu tragen.

Subunternehmer verstärkt im Fokus

Genau hinzuschauen gilt es vor allem auch bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und der Auslagerung von Leistungen an externe Auftragnehmer. Denn die neue ISO 45001 verlangt explizit, nicht nur die festangestellten Beschäftigten des Unternehmens in die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzubinden, sondern auch externe Mitarbeiter, die unter der Verantwortung und Steuerung der Organisation arbeiten. Hier ist klar zu definieren, welche Lieferanten im Einkauf bzw. in der Beauftragung hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu betrachten sind. Zudem muss ein entsprechender Prozess implementiert werden, der regelt, wie beispielsweise die Büroreinigungsfirma in die interne Kommunikation eingebunden werden sollte, und welche Sicherheitsmaßnahmen im Vergleich dazu für die Maschinenreinigung in der Werkshalle gelten. Bei der Anhörung und Beteiligung („participation“ und „consultation“) solcher Subunternehmer bestehen in den meisten Unternehmen noch Lücken zur ISO 45001, die zeitnah geschlossen werden sollten.

Weitere Informationen zur fristgerechten Umstellung die ISO 45001 finden Sie auf unserer ISO 45001 Website, und auch der Value Newsletter hält Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.

TÜV SÜD Ansprechpartner: Andreas Engelhardt, Product Compliance Manager Arbeitsschutz und SCC-Koordinator, TÜV SÜD Management Service GmbH

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