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Verbrauchertipp

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Wissen rund um Lebensmittel – das Deutsche Lebensmittelbuch

Darf ein Bismarckhering eine Schwanzflosse haben? Wie sollten die Vollkornanteile im Vollkornbrot sein? Was ist der Unterschied zwischen Eis mit Erdbeere, Erdbeereis und Erdbeercremeeis? Antworten liefert das Deutsche Lebensmittelbuch.

Das Deutsche Lebensmittelbuch gibt Verbrauchern und Herstellern seit Jahrzehnten Orientierung in Sachen Lebensmitteln. Das Werk wird laufend aktualisiert und enthält nicht nur die Zusammensetzungen von über 2.000 Lebensmitteln, sondern auch Informationen darüber, in welcher Art und Weise sie hergestellt und aufgemacht werden.

Wichtig: Das Deutsche Lebensmittelbuch ist kein Gesetz. Es stellt lediglich dar, was die berechtigte Erwartung von Verbrauchern, aber auch eine redliche Herstellungs- und Handelspraxis in Bezug auf konkrete Lebensmittel ist. Die Autoren dieser Leitsätze sind 32 ehrenamtliche, unabhängige Experten der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission; alle fünf Jahre beruft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft neue Mitglieder. Die Kommission ist paritätisch besetzt, das heißt, dass die Mitglieder zu gleichen Anteilen aus den Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft stammen. Soll eine Leitlinie neu beschlossen oder geändert werden, müssen sich die Experten grundsätzlich einig sein. Das Lebensmittelbuch ist somit ein gemeinsam ausgearbeiteter Konsens.

Die Inhalte des Lebensmittelbuchs

Das Lebensmittelbuch setzt sich aus derzeit 21 Leitsätzen zusammen, die nach Warengruppen geordnet sind – etwa Fleisch und Fleischerzeugnisse, Teigwaren, Fruchtsäfte, Feinkostsalate sowie Speisefette und -öle.

Ein Beispiel: Wer wissen möchte, wie ein „Fleischsalat“ definiert ist, findet in den Leitsätzen für Feinkostsalate eine allgemeine Beschreibung der Zutaten. Grundsätzlich enthält er als Basis mindestens 25 Prozent Fleisch bzw. Brühwurst. Gurken sind das einzige Gemüse, und zusammen mit würzenden Zutaten darf ihr Anteil höchstens 25 % betragen. Führt der Fleischsalat die Bezeichnung „Delikatess“ oder „Fein“ im Namen, sollte der Fleischanteil mehr als 33,3 % betragen bzw. die Gurken und würzenden Zutaten dürfen nur höchstens 16,6 % ausmachen.

Mithilfe des Stichwortverzeichnisses von A – Z sind die unterschiedlichen Lebensmittel leicht auffindbar, auch unter alternativen Bezeichnungen. So kann eine Knoblauchwurst in anderen Regionen auch Krakauer, Touristenwurst, Mettwurst in Enden, Mettenden, Räucherenden, Colbassa, Kabanossi oder Kiolbasse heißen.

Erdbeereis gleich Eis mit Erdbeere?

Zuletzt wurden die Leitsätze für Speiseeis aktualisiert. Hier können Verbraucher unter dem Begriff „Eis mit Erdbeere“ nachschlagen und erfahren, dass dieses mindestens 10 % Erdbeeren enthalten muss. Im Gegensatz zu „Erdbeereis“, dass aus mindestens 20 % Erdbeeren bestehen sollte. Sollte ausschließlich Milchfett verarbeitet worden und ein Mindestmilchfettgehalt erfüllt sein, darf die frostige Leckerei „Erdbeercremeeis“ heißen. Übrigens: Bei „Eis mit Erdbeergeschmack“ sind ausschließlich oder überwiegend Aromen im Spiel, Bestandteile aus der Frucht müssen nicht enthalten sein.

Da der Lebensmittelmarkt ständig in Bewegung ist, werden die Leitsätze kontinuierlich aktualisiert. Kommen ganz neue Lebensmittel auf den Markt, wird in den Leitsätzen eine sogenannte Verkehrsauffassung definiert. Früher waren das etwa die Tütensuppe, die 1951 in Konkurrenz mit den Suppenwürfeln trat, oder das erste Fischstäbchen, das 1959 in die Tiefkühltruhe kam. Neuheiten der heutigen Zeit sind oft vegan oder vegetarisch. Deshalb gibt es seit 2016 auch einen Fachausschuss für solche Lebensmittel, der konkrete Leitsätze auf den Abstimmungsweg gebracht hat.

Die einzelnen Leitsätze des Lebensmittelbuches sind für Verbraucher als Buch erhältlich oder aufrufbar über die Internetpräsenz der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission.

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