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Standards: Die wichtigsten Termine für die Lebensmittelindustrie auf einen Blick

Welche Übergangsfristen gelten? Wann wird nur noch nach neuen Normversionen auditiert? Antworten gibt der TÜV SÜD Kalender für Lebensmittel-Profis.

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BRCGS Packaging Materials Version 6:

Die Version 6 des Standards für Verpackungshersteller gilt seit August 2019 und Audits werden inzwischen ausschließlich nach der neuen Version durchgeführt. Zertifikate nach Version 5 bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

FAMI-QS Version 6:

Der Standard sorgt für höhere Qualität sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich Futtermittelsicherheit und wurde im Oktober 2017 in Version 6 veröffentlicht. Die dreijährige Übergangsfrist läuft Ende September ab. Am 1. Oktober 2020 müssen Unternehmen auf FAMI-QS Code Version 6 umgestellt sein.

FSSC 22000 Version 5:

Der Standard für einen weltweit akzeptierten Nachweis für ein umfassendes Managementsystem für Lebensmittel- bzw. Futtermittelsicherheit ist im Juni 2019 in der derzeit aktuellen Version erschienen. Bis zum 31. Dezember 2020 werden entsprechende Upgrade-Audits durchgeführt. Der Umstieg kann sowohl bei einer Re-Zertifizierung als auch bei einem Überwachungsaudit erfolgen.

IFS Broker Version 3:

Zwischenhändler und Importeure können sich seit dem 2. Januar 2020 nach IFS Broker Version 3 zertifizieren lassen. Ab dem 1. Juli 2020 werden alle Audits ausschließlich nach der neuen Version durchgeführt.

IFS Food Version 7:

Die neue Version des bekannten Lebensmittel-Standards erscheint voraussichtlich im Sommer 2020. Die genauen Übergangsfristen sind noch nicht bekannt.

ISO 22000:2018

Am 19. Juni 2018 wurde die überarbeitete Fassung der Norm für Lebensmittelsicherheits-Managementsysteme veröffentlicht. Die dreijährige Übergangfrist endet am 18. Juni 2021. 

VLOG:

Auch der “Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) veröffentlicht regelmäßig neue Versionen der Futtermittel-Zertifizierung: Die Version 20.01 greift seit dem 01.01.2020 - die Version 21.01 wird voraussichtlich im Herbst 2020 veröffentlicht und wäre dann ab dem 01.01.2021 gültig. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie wurde die Übergangsfrist verlängert bis zum 31. Dezember 2021.

 

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