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Viele Menschen müssen sich glutenfrei ernähren und möchten sich beim Einkauf auf entsprechend gekennzeichnete Produkte verlassen können. TÜV SÜD zertifiziert ab sofort nach dem BRCGS-Glutenfrei-Standard.
Gluten steckt in vielen Getreidesorten wie Weizen, Roggen, Gerste, Dinkel oder Grünkern – und wird in einer Vielzahl an Lebensmitteln verarbeitet. Immer mehr Menschen leiden jedoch unter einer Glutenunverträglichkeit oder in selteneren Fällen unter einer Gluten-Allergie. Speziell für Zöliakieerkrankte ist eine komplett glutenfreie Ernährung der einzige Weg in ein normales Leben. Denn das Klebereiweiß Gluten löst bei ihnen eine Entzündung der Dünndarmschleimhaut aus und kann untherapiert weitere Organschäden verursachen. Eine andere Behandlung als den kompletten Verzicht auf Gluten gibt es für die chronische Autoimmunerkrankung nicht.
Hersteller von Glutenfreien Lebensmitteln, Kosmetika & Co. tun deshalb gut daran, insbesondere bei den als „Glutenfrei“ ausgelobten Produkten nachzuweisen, dass alle Prozesse zur Vermeidung unbeabsichtigter Spuren zuverlässig funktionieren. Denn auch die Gluten-Allergiker – die andere Form der Gluten-Unverträglichkeit – orientieren sich am der „Glutenfrei“-Auslobung.
Bereits 2009 hat BRC Global Standard das „Glutenfrei“-Zertifizierungsprogramm (Gluten-Free Certification Program – GFCP) veröffentlicht. Es liegt als Zusatzmodul inzwischen in dritter Version vor.
Das GCFP enthält zahlreiche Anforderungen, die auf bewährten, weltweit anerkannten und wissenschaftlich fundierten Verfahren zur präventiven Lebensmittelsicherheit basieren. Dabei setzt GCFP nicht ausschließlich auf analytische Testergebnisse, sondern fordert einen risikobasierten Ansatz und ein Managementsystem, das bei korrekter Anwendung einen sehr hohen Schutz vor Fehlern im Produkt bietet.
Durch die Teilnahme am „Glutenfrei“-Zertifizierungsprogramm profitieren Unternehmen von einem starken Wachstumsmarkt und kommunizieren ihren Kunden ihr Engagement für sichere, zuverlässige und vertrauenswürdige glutenfreie Produkte.
Aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Notlage sind bei den meisten Akkreditierern und Standardgebern Sonderregelungen möglich.
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