Newsletter der Ärztlichen Stelle Hessen

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Die neue Strahlenschutzverordnung wurde am 05.12.2018 veröffentlicht

Am 5. Dezember 2018 ist die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Die Verordnung enthält insbesondere konkretisierende Vorgaben zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz sowie zum Schutz der Bevölkerung.

Weitere Informationen zur vollständigen Verordnung finden Sie hier:

Link zur Strahlenschutzverordnung vom 29.11.2018

Link zum Beschluss der Änderungen des Entwurfs der Strahlenschutzverordnung vom 19.10.2018


Parlamentsbericht

Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2016 wurde im Oktober 2018 veröffentlicht.

Wesentliche Ergebnisse für medizinische Strahlenexposition:

  • Die berechnete Gesamtexposition beträgt 3,8 mSv pro Person und Jahr wie im Vorjahr.

Medizinische Strahlenexposition:

  • Die mittlere Anzahl der Computertomographien pro Einwohner und Jahr hat zwischen 2007 und 2014 um 40 % zugenommen.
  • Die mittlere effektive Dosis der Bevölkerung durch medizinische Strahlenexposition bildgebender Verfahren beträgt 1,6 mSv (Daten für das Jahr 2014).

Berufliche Strahlenexposition:

  • Die mittlere Jahresdosis exponierter Personen liegt bei 0,47 mSv (Vorjahr: 0,46 mSv).

Strahlenexposition des Flugpersonals:

  • Die mittlere Jahresdosis beträgt 2,0 mSv (Vorjahr: 1,9 mSv).
  • Die höchste Jahresdosis des fliegenden Personals liegt bei 6,0 mSv (Vorjahr: 5,7 mSv).

Link zum Parlamentsbericht


5. Fortbildungsveranstaltung der Ärztlichen Stelle Hessen

Auch im kommenden Jahr möchten wir Sie wieder zu unserer Fortbildungsveranstaltung am 13.03.2019 von 14:00 – 18:00 Uhr einladen.

Die Fortbildung ist kostenfrei und richtet sich an alle interessierten Personen (Ärzte, MTRA, Medizintechnik, Physiker aus dem Bereich der Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin).

Weitere Informationen zur Anmeldung und Programm werden Anfang Januar 2019 mit dem Newsletter zugesandt.

Wie können wir Ihnen helfen?

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