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Referentenentwurf vom 30.05.2018
RöV alt + StrlSchV alt = StrlSchV neu
Der Entwurf der neuen Strahlenschutzverordnung wurde am 30.05.2018 veröffentlicht und befindet sich nach Länder- und Verbändeanhörung (04.-06.07.18) in Überarbeitung. Der Weg über den Bundesrat soll im Spätherbst abgeschlossen sein, das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 31. Dezember 2018 vorgesehen.
Wichtige Neuerungen / Änderungen im Bereich der Medizin sind voraussichtlich:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Einen Vortrag von Frau Dr. Andrea Bock BMU) zur APT Tagung 08.-09.06.2018 in Münster zum Thema:
„Die neue Strahlenschutzgesetzgebung – Strahlenschutzgesetz und Entwurf der Verordnung" finden Sie hier.
Datum: 3. November 2017
Abnahmeprüfung und Festlegung von Bezugswerten nach § 83 Absatz 5 der Strahlenschutzverordnung für nuklearmedizinische Systeme
Mindestanforderungen an Abnahmeprüfungen nuklearmedizinischer Geräte nach Strahlenschutzverordnung
Die noch gültige Strahlenschutzverordnung von 2001 fordert die Durchführung von Abnahmeprüfungen an nuklearmedizinischen Geräten. Mit dem vorliegenden Dokument werden die Inhalte der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ erläutert und präzisiert.
Die vorliegenden Festlegungen geben den zuständigen Behörden, den Genehmigungsinhabern, den ärztlichen Stellen nach § 83 StrlSchV und den Herstellern Vorgaben zu den Mindestanforderungen bei Abnahmeprüfungen nuklearmedizinischer Geräte.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Dr. Westhof, Leitung AK RöV
Die Umsetzung der DIN 6868-157 zeigt bei der Interpretation der Regelungen für mobile C-Bogengeräte noch Probleme. Auf Grundlage der Aussagen des BMU auf der 78. Sitzung des Länderausschuss RöV soll die vorliegende Information den Sachverhalt klärend darstellen.
Unabhängig von den im Anhang aufgeführten Regelungen sind die Anforderungen zur Qualitätssicherung für Befundungsmonitore, z.B. bei Interventionen und therapierelevanten Entscheidungen, zu beachten.
Umsetzung der DIN 6868-157:
Für erstmalige Inbetriebnahme von C-Bögen ist die DIN 6868-157 ab 01.07.2018 anzuwenden.
Mobile C-Bögen, bei denen keine Monitortestbilder eingespeist werden können, dürfen zunächst weiterbetrieben werden. Falls eine Abnahmeprüfung erforderlich ist (z.B. bei Monitortausch) ist aber die DIN 6868-157 gültig.
Für mobile C-Bögen, bei denen Monitortestbilder eingespeist werden können, wird eine Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 oder DIN V 6868-57 unter Berücksichtigung der Raumklassen und Tätigkeitsarten nach DIN 6868-157 empfohlen.
Detailinformationen finden Sie unter diesem Link.
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung
Verabschiedet in der 291. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 15./16. Februar 2018
Die Strahlenschutzkommission hatte im Jahr 2010 „Vorschläge zur Prüfung des gesamten Behandlungssystems“ empfohlen. Da bisher keine verbindlichen Toleranzwerte für die dosimetrische und geometrische Unsicherheit sowohl der Einzelkomponenten als auch des Gesamtsystems in der Strahlentherapie vorliegen, hat die Strahlenschutzkommission Empfehlungen zu Toleranzwerten und Reaktionsschwellen in Abhängigkeit von der jeweiligen therapeutischen Maßnahme für das Gesamtsystem veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Münster 2018: Interventionelle Radiologie - Herausforderungen und Trends
Zum 22. APT Seminar zum Thema „Interventionelle Radiologie – Herausforderungen und Trends“ wurden viele interessante Vorträge zur Strahlenschutzgesetzgebung, Interventionen, Dosismanagementsysteme und weiteren Themen sowie ein Vortrag von Herrn Dr. Walz: „Einheitliche Procedure Codes mit RadLex Playbook“ unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht.
Link zu den Vorträgen
Überblick und Rahmenbedingungen
Wie kann man ein Dosismanagementsystem sinnvoll einsetzen?
Basisinformationen, Perspektiven und praktische Anwendungen am Beispiel IVEU*
B. Madsack, M. Walz, M. Kolodziej
Im Rahmen des 99. Röntgenkongresses fand ein Workshop zu Dosismanagementsystemen mit dem folgenden Thema statt: „Wie kann man ein Dosismanagementsystem sinnvoll einsetzen?“:
Die Folien zu den Vorträgen finden Sie hier: