Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltigkeitsbericht

Mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit

Wir helfen Ihnen, neuen Anforderungen erfolgreich zu begegnen

Unternehmen sehen sich zunehmend mit gestiegenen Anforderungen seitens ihrer Geschäftspartner, dem Gesetzgeber und der Gesellschaft, bezogen auf ihr Engagement im Bereich Nachhaltigkeit, konfrontiert. Vor allem die Erwartungen an die Berichterstattung sind in den letzten Jahren enorm gestiegen und nehmen in den nächsten Jahren weiter zu. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor neuen Aufgaben und Herausforderungen.

 

Übersicht

  1. Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
  2. Schritt für Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht - Wie wird ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt? 
  3. So unterstützen wir Sie rund um den Nachhaltigkeitsbericht
  4. Neue EU-Richtlinie: CSRD
  5. Rahmenwerke und Standards – Ein Überblick
  6. Ihr Mehrwert: Investieren Sie in Nachhaltigkeit – und die Zukunft Ihres Unternehmen
  7. TÜV SÜD – Ihr Partner für Nachhaltigkeitsberichterstattung
  8. Fragen und Antworten

 

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Kommunizieren Sie Ihr Nachhaltigkeitsengagement zielgerichtet

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Mit ihm kann ein Unternehmen verschiedene Interessensgruppen wirkungsvoll und zielgerichtet über sein Nachhaltigkeitsengagement informieren. Auf diese Weise kann sich ein Unternehmen als attraktiver Partner positionieren, das Vertrauen von Kunden und Verbrauchern stärken, neue gesetzgeberische Anforderungen erfüllen und Entscheidungen von Investoren und Finanzgebern am Kapitalmarkt unterstützen.

Über die Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert ein Unternehmen über seine Corporate Sustainability Responsibility (CSR)-Strategie und legt in regelmäßigen Abständen seine Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit offen. Die Berichtsinhalte umfassen ganzheitlich die Themenfelder im Bereich ESG - Environmental, Social und Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Es werden die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt sowie die Ausgestaltung der Unternehmensverantwortung genauer beschrieben. Beispiele für mögliche Themenfelder sind Klimawandel, Kreislaufwirtschaft oder soziale Verantwortung in der Lieferkette. 

Sie benötigen Unterstützung in Sachen Nachhaltigkeitsbericht? Wir informieren Sie gerne ganzheitlich.

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Schritt für Schritt – Wie wird ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt?

Ihr Weg zum Nachhaltigkeitsreporting lässt sich anhand der folgenden Schritte näher beschreiben:

Grundsätzlich gliedert sich die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in drei TeileVorbereitung, Erstellung und Prüfung & Veröffentlichung. Dabei werden in jedem dieser Schritte wichtige, unterschiedliche Arbeitsschritte unternommen. Welche dies sind und mit welchen Dienstleistungen wir Sie dabei schon heute unterstützen können, erfahren Sie in der untenstehenden Grafik.

Wo steht Ihr Unternehmen auf seinem Weg zum CSR-Bericht? TÜV SÜD bietet Ihnen Orientierung in allen drei Phasen.


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So unterstützen wir sie rund um den Nachhaltigkeitsbericht

Einige TÜV SÜD Dienstleistungen zum Thema Nachhaltigkeitsreport

Verschiedene Icons aus dem Bereich Nachhaltigkeit
Fundiertes Wissen und praktische Handlungsempfehlungen rund um die CSRD
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Kompass auf Hand
Der TÜV SÜD Sustainability Navigator ist ein unverbindliches Self-Assessment zu Ihrem Nachhaltigkeitsmanagement.
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Überzeugende, transparente und geprüfte Nachhaltigkeitsberichte nach GRI-Standard
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Mehr Transparenz über die gesamte Lieferkette und ein Lieferantenmanagement auf höchstem Niveau
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Referenzmodell zum betrieblichen Abfall- und Wertstoffmanagement ausgerichtet an einer Vision "Zero Waste"
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Für belastbare CO2 -Bilanzen und mehr Vertrauen in Klimaschutzmaßnahmen
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Lösungen für Produktnachhaltigkeit
Dienstleistungen rund um die Prüfung und Bewertung nachhaltiger Produkte
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Neue EU-Richtlinie: CSRD

Eine neue europäische Richtlinie wird für den Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend

  • Was bedeutet Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?​

    CSRD ist die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung und löst die bisher geltende Non Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Die Richtlinie ändert die Anforderungen an die nicht-finanzielle Berichterstattung tiefgreifend. Die CSRD zielt auf die Einführung verbindlicher EU-Standards ab sowie die Erhöhung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen in ESG-Themen.

  • Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?
    • Alle EU-Großunternehmen bei Überschreitung von zwei der drei Kriterien:
      • 250 Beschäftigte
      • > 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse
      • 25 Mio. € Bilanzsumme
    • Kleine & mittlere kapitalmarktorientierte EU-Unternehmen, wenn sie mindestens zwei der drei Kriterien überschreiten:
      • 10 Beschäftigte
      • 700 Tsd. € Nettoumsatzerlöse
      • > 350 Tsd. € Bilanzsumme
    • Nicht-EU Unternehmen mit > 150 Mio. € Umsatz in der EU sowie mindestens einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte
  • Welche Neuerungen bringt die CSRD im Vergleich zum bisherigen EU-NFRD? ​
    • Deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs und Tiefe der Berichterstattung
    • Neues Verständnis von Wesentlichkeit und Verankerung der „doppelten Wesentlichkeit“
    • Berichterstattung sowohl retrospektiv als auch zukunftsbezogen – Definition von Nachhaltigkeitszielen und KPIs
    • Nachhaltigkeitsbericht als verpflichtender Bestandteil des Lageberichts (eigener Abschnitt)
    • Verpflichtende externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts
    • Elektronisches Berichtsformat und Kennzeichnung („Tagging“) der Inhalte
  • Wann wird ein Nachhaltigkeitsbericht gemäß der CSRD zur Pflicht?

    2022 – 2023
    Verabschiedung
    der CSRD und Umsetzung in nationales Recht

    2024
    Erstanwendung CSRD für das Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits jetzt nach NFRD berichtspflichtig sind; Berichterstattung 2025

    2025
    Erstanwendung CSRD für das Geschäftsjahr 2025 für große Unternehmen; Berichterstattung 2026

    2026 – 2028
    Erstanwendung für kleine & mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen in 2026 mit Option der Verschiebung der Erstanwendung um zwei Jahre "Opt-out") und 2028 für nicht-EU Unternehmen 


Haben Sie Fragen zur neuen EU-Gesetzgebung? Sprechen Sie mit unseren Experten!

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Rahmenwerke und Standards – Der Überblick

Um für ein verbindliches, qualitatives Niveau und eine bessere Vergleichbarkeit zu sorgen, existieren verschiedene Regularien, Rahmenwerke und Initiativen für die CSR-Berichterstattung. Zu diesen gehörten unter anderem:

  • Global Reporting Initiative (GRI)

    Die unabhängige internationale Global Reporting Initiative stellt mit den GRI Standards den weltweit am weitesten verbreiteten Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Bisher verwenden die meisten Unternehmen diese Standards als Grundlage für ihren Nachhaltigkeitsbericht.

  • European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

    Im Rahmen der Umsetzung der CSRD hat die EU-Kommission die europäische Organisation EFRAG mit der Festlegung verpflichtender europäischer Berichtsstandards beauftragt. Zukünftig müssen alle Unternehmen, die den Anforderungen der CSRD unterliegen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bei der Berichtslegung verpflichtend anwenden.

  • International Financial Reporting Standards (IFRS)

    Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt aktuell investorenorientierte Nachhaltigkeitsstandards für die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen. 

  • Securities and Exchange Commission (SEC)

    Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat in 2022 Vorschläge zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen veröffentlicht. Nach diesen Vorschlägen müssten börsennotierte Unternehmen in den USA künftig ihre auf den Klimawandel bezogene Risiken sowie Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf das Klima offenlegen.


Sie sind unsicher, welches Rahmenwerk oder Berichtsstandard für Sie sinnvoll oder verpflichtend ist? Lassen Sie sich von uns informieren.

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Ihr Mehrwert – Investieren Sie in Nachhaltigkeit – und die Zukunft Ihres Unternehmens 

Diese Vorteile bringt Ihnen die Erstellung eines Nachhaltigkeitsreports

Kostensenkung und gesteigerte Unternehmensresilienz
Das Nachhaltigkeitsmanagement hilft Ihrem Unternehmen widerstandfähiger zu werden und gleichzeitig Kosten zu senken.

Zugang zu neuem Kapital
Die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und ein besseres Nachhaltigkeits-Ranking kann Ihrem Unternehmen Zugang zu neuem Finanzkapital verschaffen.

Risikominimierung
Indem Sie Ihr operatives Geschäft in Bezug auf die Performance im Bereich Nachhaltigkeit besser durchdringen, minimieren Sie ökologische, soziale und finanzielle Risiken.

Steigerung der Effizienz
Das Erheben von Nachhaltigkeitsdaten und ihre Integration in die internen Reportingstrukturen hilft Ihrem Unternehmen, fundierte Entscheidungen zu treffen und auf diese Weise effizienter zu arbeiten.

Gestärkte Reputation
Eine höhere Transparenz erleichtert es Ihrem Unternehmen, Vertrauen bei Stakeholdern und Kunden aufzubauen und im Markt positiver wahrgenommen zu werden.

Chance für Innovationen
Das Beleuchten von Kompetenzbereichen und Verbesserungsmöglichkeiten ebnet den Weg für Innovationen und sichert die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.


Systematische Befassung mit dem Thema Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsreporting sensibilisiert alle Unternehmensebenen und die damit verbundene gesellschaftliche Verantwortung.


TÜV SÜD – Ihr Partner für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Vertrauen Sie auf die Expertise und Erfahrung unserer Spezialisten

Mit TÜV SÜD als Partner profitieren Sie von…

  • einem Expertenpool mit entsprechendem Branchen- und Fachwissen. Wir verstehen die Interaktion zwischen den Berichts-Indikatoren und anderen Systemen in der Organisation.
  • wertvollen Erkenntnissen von unabhängigen Experten, um darauf aufbauend Optimierungsmaßnahmen rund um die (Weiter-)Entwicklung Ihrer Nachhaltigkeitsindikatoren zu planen.
  • international vernetzten Experten, die sich aktiv in nationale und internationalen Normausschüssen einbringen. Somit behalten wir die Übersicht über die aktuelle Rechtslage rund um die CSRD.
  • unseren Trainingsprogrammen: vom Einstiegstraining bis hin zum Aufbau von Expertenwissen.

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Fragen und Antworten

  • Was muss in den Nachhaltigkeitsbericht (CSR-Bericht)?

    Die grundlegenden Bausteine eines Nachhaltigkeitsbericht sind die Beschreibung des Geschäftsmodells und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie seiner Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen. Hinzu kommt die Angabe von Leistungsdaten (KPI) zu den zuvor bestimmten wesentlichen Handlungsfeldern inklusive einer Analyse und Bewertung der Daten und dem Setzen neuer operativer sowie gegebenenfalls strategischer Ziele. Die Berichterstattung umfasst nicht nur die eigene Geschäftstätigkeit, sondern schließt auch Informationen zur Wertschöpfungskette mit ein. Vertrauen schafft der Bericht vor allem dann, wenn die Sachverhalte und Fortschritte für die Stakeholder des Unternehmens klar erkennbar sind.

  • Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

    Welches Unternehmen einen CSR-Bericht erstellen muss, hängt von dem jeweiligen – zumeist regulatorischen – Umfeld und der Erwartungen der Anspruchsgruppen eines Unternehmens ab. Viele Unternehmen mit einem Firmensitz in Europa fallen zukünftig unter die neue europäische Gesetzgebung und sollten sich – trotz der schrittweisen Einführung – bereits frühzeitig mit den Anforderungen an die Berichterstattung auseinandersetzen.

  • Wer prüft einen Nachhaltigkeitsbericht?

    In den letzten Jahren haben Unternehmen Ihren Nachhaltigkeitsbericht zusätzlich verifizieren lassen, um die Glaubwürdigkeit Ihres Nachhaltigkeitsreportings zu untermauern. Mit den neuen regulatorischen Anforderungen wird diese Überprüfung für viele Unternehmen zur Pflicht. Die Verifizierung eines Berichts kann von unabhängigen Institutionen, wie dem TÜV SÜD, erfolgen. Im Rahmen der Prüfung wird die Richtigkeit der Daten sowie deren ordnungsgemäße Ermittlung und Erfassung beurteilt. Die Prüforganisation hält das Prüfungsurteil in einem „Verification Statement“ fest, welches zusammen mit dem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht wird.

Wissenswert

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