Wir helfen Ihnen, neuen Anforderungen erfolgreich zu begegnen
Unternehmen sehen sich zunehmend mit gestiegenen Anforderungen seitens ihrer Geschäftspartner, dem Gesetzgeber und der Gesellschaft, bezogen auf ihr Engagement im Bereich Nachhaltigkeit, konfrontiert. Vor allem die Erwartungen an die Berichterstattung sind in den letzten Jahren enorm gestiegen und nehmen in den nächsten Jahren weiter zu. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor neuen Aufgaben und Herausforderungen.
Kommunizieren Sie Ihr Nachhaltigkeitsengagement zielgerichtet
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Mit ihm kann ein Unternehmen verschiedene Interessensgruppen wirkungsvoll und zielgerichtet über sein Nachhaltigkeitsengagement informieren. Auf diese Weise kann sich ein Unternehmen als attraktiver Partner positionieren, das Vertrauen von Kunden und Verbrauchern stärken, neue gesetzgeberische Anforderungen erfüllen und Entscheidungen von Investoren und Finanzgebern am Kapitalmarkt unterstützen.
Über die Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert ein Unternehmen über seine Corporate Sustainability Responsibility (CSR)-Strategie und legt in regelmäßigen Abständen seine Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit offen. Die Berichtsinhalte umfassen ganzheitlich die Themenfelder im Bereich ESG - Environmental, Social und Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Es werden die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt sowie die Ausgestaltung der Unternehmensverantwortung genauer beschrieben. Beispiele für mögliche Themenfelder sind Klimawandel, Kreislaufwirtschaft oder soziale Verantwortung in der Lieferkette.
Sie benötigen Unterstützung in Sachen Nachhaltigkeitsbericht? Wir informieren Sie gerne ganzheitlich.
Ihr Weg zum Nachhaltigkeitsreporting lässt sich anhand der folgenden Schritte näher beschreiben:
Grundsätzlich gliedert sich die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in drei Teile: Vorbereitung, Erstellung und Prüfung & Veröffentlichung. Dabei werden in jedem dieser Schritte wichtige, unterschiedliche Arbeitsschritte unternommen. Welche dies sind und mit welchen Dienstleistungen wir Sie dabei schon heute unterstützen können, erfahren Sie in der untenstehenden Grafik.
2. Schritt: Erstellung
Wir bieten verschiedene Services zu den inhaltlichen
Themenbereichen: Umwelt, Soziales und Governance.
Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie gerne.
3. Schritt: Prüfung & Veröffentlichung
✓ Verifizierung des Nachhaltigkeitsberichts nach GRI-Standard
Wo steht Ihr Unternehmen auf seinem Weg zum CSR-Bericht? TÜV SÜD bietet Ihnen Orientierung in allen drei Phasen.
Einige TÜV SÜD Dienstleistungen zum Thema Nachhaltigkeitsreport
Eine neue europäische Richtlinie wird für den Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend
CSRD ist die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung und löst die bisher geltende Non Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Die Richtlinie ändert die Anforderungen an die nicht-finanzielle Berichterstattung tiefgreifend. Die CSRD zielt auf die Einführung verbindlicher EU-Standards ab sowie die Erhöhung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen in ESG-Themen.
2022 – 2023
Verabschiedung der CSRD und Umsetzung in nationales Recht
2024
Erstanwendung CSRD für das Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits jetzt nach NFRD berichtspflichtig sind; Berichterstattung 2025
2025
Erstanwendung CSRD für das Geschäftsjahr 2025 für große Unternehmen; Berichterstattung 2026
2026 – 2028
Erstanwendung für kleine & mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen in 2026 mit Option der Verschiebung der Erstanwendung um zwei Jahre "Opt-out") und 2028 für nicht-EU Unternehmen
Haben Sie Fragen zur neuen EU-Gesetzgebung? Sprechen Sie mit unseren Experten!
Um für ein verbindliches, qualitatives Niveau und eine bessere Vergleichbarkeit zu sorgen, existieren verschiedene Regularien, Rahmenwerke und Initiativen für die CSR-Berichterstattung. Zu diesen gehörten unter anderem:
Die unabhängige internationale Global Reporting Initiative stellt mit den GRI Standards den weltweit am weitesten verbreiteten Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Bisher verwenden die meisten Unternehmen diese Standards als Grundlage für ihren Nachhaltigkeitsbericht.
Im Rahmen der Umsetzung der CSRD hat die EU-Kommission die europäische Organisation EFRAG mit der Festlegung verpflichtender europäischer Berichtsstandards beauftragt. Zukünftig müssen alle Unternehmen, die den Anforderungen der CSRD unterliegen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bei der Berichtslegung verpflichtend anwenden.
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt aktuell investorenorientierte Nachhaltigkeitsstandards für die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen.
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat in 2022 Vorschläge zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen veröffentlicht. Nach diesen Vorschlägen müssten börsennotierte Unternehmen in den USA künftig ihre auf den Klimawandel bezogene Risiken sowie Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf das Klima offenlegen.
Sie sind unsicher, welches Rahmenwerk oder Berichtsstandard für Sie sinnvoll oder verpflichtend ist? Lassen Sie sich von uns informieren.
Diese Vorteile bringt Ihnen die Erstellung eines Nachhaltigkeitsreports
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Kostensenkung und gesteigerte Unternehmensresilienz |
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Zugang zu neuem Kapital |
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Risikominimierung |
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Steigerung der Effizienz |
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Gestärkte Reputation |
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Chance für Innovationen |
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Systematische Befassung mit dem Thema Nachhaltigkeit |
Vertrauen Sie auf die Expertise und Erfahrung unserer Spezialisten
Mit TÜV SÜD als Partner profitieren Sie von…
Die grundlegenden Bausteine eines Nachhaltigkeitsbericht sind die Beschreibung des Geschäftsmodells und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie seiner Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen. Hinzu kommt die Angabe von Leistungsdaten (KPI) zu den zuvor bestimmten wesentlichen Handlungsfeldern inklusive einer Analyse und Bewertung der Daten und dem Setzen neuer operativer sowie gegebenenfalls strategischer Ziele. Die Berichterstattung umfasst nicht nur die eigene Geschäftstätigkeit, sondern schließt auch Informationen zur Wertschöpfungskette mit ein. Vertrauen schafft der Bericht vor allem dann, wenn die Sachverhalte und Fortschritte für die Stakeholder des Unternehmens klar erkennbar sind.
Welches Unternehmen einen CSR-Bericht erstellen muss, hängt von dem jeweiligen – zumeist regulatorischen – Umfeld und der Erwartungen der Anspruchsgruppen eines Unternehmens ab. Viele Unternehmen mit einem Firmensitz in Europa fallen zukünftig unter die neue europäische Gesetzgebung und sollten sich – trotz der schrittweisen Einführung – bereits frühzeitig mit den Anforderungen an die Berichterstattung auseinandersetzen.
In den letzten Jahren haben Unternehmen Ihren Nachhaltigkeitsbericht zusätzlich verifizieren lassen, um die Glaubwürdigkeit Ihres Nachhaltigkeitsreportings zu untermauern. Mit den neuen regulatorischen Anforderungen wird diese Überprüfung für viele Unternehmen zur Pflicht. Die Verifizierung eines Berichts kann von unabhängigen Institutionen, wie dem TÜV SÜD, erfolgen. Im Rahmen der Prüfung wird die Richtigkeit der Daten sowie deren ordnungsgemäße Ermittlung und Erfassung beurteilt. Die Prüforganisation hält das Prüfungsurteil in einem „Verification Statement“ fest, welches zusammen mit dem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht wird.
Interview zum Nachhaltigkeitsbericht mit Sara Brandimarti, Global Product Performance Manager Sustainability bei TÜV SÜD
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Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Paper!
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Interview mit dem Nachhaltigkeits-experten und -trainer Stefan Küst
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Das Gespräch mit Matthias Taft finden Sie hier in voller Länge in Video und Podcast.
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