Wasserrechtliches Grundlagenwissen nach AwSV für WHG-Fachbetriebe erwerben
WHG-Grundkurs für betrieblich verantwortliche Personen in Fachbetrieben nach WHG (auf Basis von § 62 AwSV)
2111203
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dürfen bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von Fachbetrieben nach § 62 AwSV errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden. Der Nachweis der anerkannten Fachbetriebsqualifikation erfolgt durch ein Zertifikat, ausgestellt von einer Sachverständigenorganisation nach AwSV. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens eine betrieblich verantwortliche Person im Betrieb die notwendige Qualifikation besitzt, durch die die Einhaltung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes gewährleistet wird. Weiterhin wird ein Überwachungsvertrag abgeschlossen und eine erst- und wiederkehrende Prüfung des Betriebs, in der die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Geräte- und Ausrüstungsteile überprüft werden, durchgeführt.
In unserer zweistufigen Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, diese Qualifikation zielgerichtet zu erwerben: im WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Kurs. Unser eintägiger WHG-Grundkurs vermittelt Ihnen die nach AwSV erforderlichen theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person im Fachbetrieb nach WHG. Sie lernen die wesentlichen Rechtsvorschriften sowie ihre Schutzziele kennen.
Darüber hinaus kennen Sie die dahinterstehende Sicherheitsphilosophie des Wasserrechts und erhalten einen Überblick über anlagenspezifische Anforderungen. Sie wissen um die Betreiberpflichten. Ebenso kennen Sie die Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen, die die Sicherheit der Anlagen gewährleisten und sind in der Lage, eine Anlage nach AwSV einzuordnen. Abschließend erfahren Sie im Detail, welche Anforderungen an WHG-Fachbetriebe gestellt werden und die zu erfüllenden Voraussetzungen, damit Ihr Betrieb die Fachbetriebseigenschaft erlangen kann. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erwerben Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Kurse.
Inhalte
- Anlagen, wassergefährdende Stoffe und Schutzgebiete
- Sicherheitsphilosophie und grundsätzliche Anforderungen
- Fachbetrieb nach WHG (auf Basis von § 62 AwSV)
- Organisatorische Anforderungen und Überwachungskonzept
- Rückhaltung wassergefährdender Stoffe
- Prüfung
Dauer
1 Tag
Teilnehmerkreis
Betriebe und Fachfirmen, die Anlagen beziehungsweise Anlagenteile mit wassergefährdenden Flüssigkeiten errichten, instand setzen, von innen reinigen und stilllegen
Abschluss
Zertifikat einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜD
Hinweis
Voraussetzung für die betrieblich verantwortliche Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 62 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und b der AwSV.
Referent
Sachverständige der AwSV-Sachverständigenorganisationen des TÜV SÜD
Ihr Nutzen
- Sie erwerben das Basiswissen im Wasserrecht im WHG-Grundkurs.
- Sie sichern sich die Zugangsberechtigung für die fachspezifischen WHG-Kurse.
- Sie schlagen den Weg zum qualifizierten WHG-Fachbetrieb ein.
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