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Kranführergrundlehrgang für Fortgeschrittene – Praktische Ausbildung und Prüfung (Teil 2)
Know-how für Brücken- und Portalkranführer mit Erfahrung – Praxisteil
PräsenztrainingFortgeschrittenerPräsenz Training
Dieser Kranführerlehrgang befähigt Sie zur sachgerechten und sicheren Bedienung von Brücken- und Portalkranen. Ihre vorhandene praktische Erfahrung erweitert sich um das Wissen über die einschlägigen rechtlichen Vorschriften und die Aufgaben und Pflichten des Kranführers. Nach dem Abschluss des Theorieteils (Tag 1, 5123035) sind Sie mit den Verhaltensregeln bei der Kranarbeit gemäß der Unfallverhütungsvorschriften vertraut. So wissen Sie, welche Mängel am Kran dem zuständigen Aufsichtführenden zu melden sind und bei welchen Mängeln der Kranbetrieb einzustellen ist. Im Praxisteil (Tag 2) üben Sie den Umgang mit der Funkfernsteuerung und der Krananlage vertieft ein.
Für den Kranführergrundlehrgang für Fortgeschrittene müssen Sie zwei Prüfungen absolvieren. Sie benötigen die theoretische Ausbildung (Teil 1, 5123035) und die praktische Ausbildung (Teil 2). Beide Ausbildungen sind getrennt voneinander zu buchen.
Ihre Vorteile
- Sie bringen Ihr Wissen auf den aktuellen Stand.
- Sie erwerben den Befähigungsnachweis für Kranführer und damit die Voraussetzung für Ihre weitere berufliche Tätigkeit.
Inhalte im Überblick
Praktische Ausbildung
- Umgang mit der Funkfernsteuerung
- Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
- Schriftliche Abschlussprüfung
Abschluss
Befähigungsnachweis der TÜV SÜD Akademie
Teilnahmevoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an „Kranführergrundlehrgang für Fortgeschrittene – Online Lernen und theoretische Prüfung (Teil 1)“ (5123035)
Wichtige Hinweise
Für den Kranführergrundlehrgang für Fortgeschrittene müssen Sie zwei Prüfungen absolvieren. Sie benötigen die theoretische Ausbildung (Teil 1, 5123035) und die praktische Ausbildung (Teil 2). Beide Ausbildungen sind getrennt voneinander zu buchen.
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und Schutzhelm für den praktischen Teil mit.
Zielgruppe
Für Personen, die nachweislich bereits längere Zeit Brücken- und Portalkrane bedienen und den „Kranführergrundlehrgang für Fortgeschrittene – Online Lernen und theoretische Prüfung (Teil 1)“ (5123035) bereits absolviert haben.