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Dieser Kranführerlehrgang befähigt Sie zur sachgerechten und sicheren Bedienung von Brücken- und Portalkranen. Ihre vorhandene praktische Erfahrung erweitert sich um die einschlägigen rechtlichen Vorschriften und die Aufgaben und Pflichten des Kranführers. Sie sind mit den Verhaltensregeln bei der Kranarbeit gemäß der Unfallverhütungsvorschriften vertraut. So wissen Sie, welche Mängel am Kran dem zuständigen Aufsichtführenden zu melden sind und bei welchen Mängeln der Kranbetrieb einzustellen ist.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
- DGUV 52 - Krane
- DGUV 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
- DGUV Regel 109-017: Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
- Umgang mit der Funkfernsteuerung
- Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
- Schriftliche Abschlussprüfung
Dauer
2 TageTrainer
Sachverständige von TÜV SÜD Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
- Für Personen, die nachweislich längere Zeit Brücken- und Portalkrane bedienen.
- Personen die ihr bereits erworbenes Wissen auffrischen möchten
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Mehrjährige Erfahrung im Führen von Brücken- und Portalkranen
Abschluss
Zertifikat und Befähigungsnachweis der TÜV SÜD AkademieHinweis
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und Schutzhelm für den praktischen Teil mit.Ihr Nutzen
- Sie vervollständigen Ihre erprobte Fahrpraxis um das aktuelle Wissen aus den Unfallverhütungsvorschriften.
- Sie erlangen durch den Erwerb des Befähigungsnachweises die Voraussetzung für Ihre Tätigkeit als Kranführer.