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Bediener von Hubarbeitsbühnen für Anfänger – Praktische Ausbildung und Prüfung (Teil 2)

Befähigungsnachweis für den Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen - Praxisteil

Präsenztraining1 TagAnfängerPräsenz Training
Mit der Einführung des DGUV-Grundsatzes 308-008 im April 2010 wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erstmals eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen. Diese Ausbildung vermittelt Ihnen in zwei Tagen die darin geforderten Inhalte. Im Theorieteil (Tag 1, 5117111) lernen Sie die rechtlichen und technischen Grundlagen kennen, mit denen Sie Unfälle im Vorfeld vermeiden können. Im Praxisteil (Tag 2) üben Sie die benötigten Fertigkeiten an Hubarbeitsbühnen ein. Ziel der Ausbildung ist es, für Sie und Ihr Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu schaffen.

Für den Erwerb des Fahrerausweises zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen müssen Sie zwei Prüfungen absolvieren. Sie benötigen die theoretische Ausbildung (Teil 1, 5117111) und die praktische Ausbildung (Teil 2). Beide Ausbildungen sind getrennt voneinander zu buchen.
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