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Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Vorschrift 1
Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1 erfüllen
Inhouse Training0,5 TageOnline Training
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Ihre Vorteile
- Sie bringen Ihr Wissen zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen auf den neuesten Stand.
Inhalte im Überblick
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Grundsatz 308-008
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Wichtige Hinweise
Bitte bringen Sie Ihren Befähigungsnachweis zur Schulung mit.
Zielgruppe
Beschäftigte in Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 100-001 § 4 unterwiesen werden müssen
Trainer
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie