5111204
Gefahrgutbeauftragter - Verkehrsträger Seeschiffverkehr
Spezialisierung für den Seeschiffverkehr
Präsenztraining1 Tag + separater PrüfungstagPräsenz Training
Mit der Teilnahme an dieser von der IHK anerkannten Schulung nach § 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) erwerben Sie die erforderliche Sachkunde als Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter) in Betrieben zur Beförderung von Gefahrgütern im Seeschiffverkehr. Sie lernen die für den Gefahrguttransport relevanten Vorschriften kennen und erfahren, welche Anforderungen bzw. Aufgaben an Sie als Gefahrgutbeauftragten gestellt werden.
- Sie erwerben die vorgeschriebene Sachkunde für die Tätigkeit in Unternehmen des Seeschiffverkehrs.
- Sie kennen die relevanten Vorschriften und können Risiken und Gefährdungen sicher einschätzen und vermeiden.
- Sie entwickeln tragfähige Konzepte für den verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrgut und überwachen ihre Einhaltung.
Auszugsweise Darstellung der Inhalte aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie § 8 GbV
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Beratung des Unternehmers bei den Tätigkeiten
- Erstellung des Jahresberichts für die Unternehmensleitung
- Prüfung von Verfahren zur Identifizierung von gefährlichen Gütern
- Beratung des Unternehmens beim Kauf von Beförderungsmitteln für Gefahrgüter
- Verfahren mit denen z. B. das für das Be- oder Entladen verwendetet Material überprüft wird
- Durchführung von Untersuchungen nach Unfällen oder Zwischenfällen
- Einführung geeigneter Maßnahmen, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen verhindert werden soll
- Berücksichtigung der Rechtsvorschriften bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern
- Überprüfung ob das betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen verfügt
- Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter
- Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung der mitzuführenden Papiere und Ausrüstungen
- Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften
- Bearbeitung von Prüfungsfragen und Fallstudien
Schulungsnachweis der IHK
Gültiger Schulungsnachweis Verkehrsträger Straße
- Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gilt für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Gewässern und mit Seeschiffen umfasst. Befreiungen von den Vorschriften sind im § 2 der GbV genannt.
- Lehrmaterial für die Veranstaltung ist in der Teilnahmegebühr inklusive.
- Die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK erfolgt selbständig durch den Teilnehmer und kann mit der Schulungsbescheinigung bundesweit bei der zuständigen IHK abgelegt werden. (Termine finden Sie auf der IHK-Homepage)
Die Schulung richtet sich an zukünftige Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragte) für den Verkehrsträger Seeschiffverkehr.
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie