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Mit der Teilnahme an dieser von der IHK anerkannten Schulung nach § 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) erwerben Sie die erforderliche Sachkunde als Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter) in Betrieben zur Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße. Ihre erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang sichert Ihnen die erforderliche Sachkunde und das profunde Wissen, damit Sie künftig die Funktion eines Gefahrgutbeauftragten des Verkehrsträgers Straße ausüben können.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
Auszugsweise Darstellung der Inhalte aus den Unterabschnitten 1.8.3.3, 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie § 8 GbV- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Beratung des Unternehmers bei den Tätigkeiten
- Erstellung des Jahresberichts für die Unternehmensleitung
- Prüfung von Verfahren zur Identifizierung von gefährlichen Gütern
- Beratung des Unternehmens beim Kauf von Beförderungsmitteln für Gefahrgüter
- Verfahren, mit denen z. B. das für das Be- oder Entladen verwendete Material überprüft wird
- Durchführung von Untersuchungen nach Unfällen oder Zwischenfällen
- Einführung geeigneter Maßnahmen, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen verhindert werden soll
- Berücksichtigung der Rechtsvorschriften bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern
- Überprüfung, ob das betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen verfügt
- Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter
- Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung der mitzuführenden Papiere und Ausrüstungen
- Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften
- Bearbeitung von Prüfungsfragen und Fallstudien
Dauer
3 Tage + separater PrüfungstagTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
Zukünftige Gefahrgutbeauftragte und Verantwortliche in Betrieben zur Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße
Abschluss
Schulungsnachweis der IHKHinweis
- Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gilt für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Gewässern und mit Seeschiffen umfasst. Befreiungen von den Vorschriften sind im § 2 der GbV genannt.
- Lehrmaterial für die Veranstaltung ist in der Teilnahmegebühr inklusive.
- Die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK erfolgt selbständig durch den Teilnehmer und kann mit der Schulungsbescheinigung bundesweit bei der zuständigen IHK abgelegt werden. (Termine finden Sie auf der IHK-Homepage) Die IHK-Prüfungsgebühr wird von der zuständigen IHK seperat in Rechnung gestellt.
Ihr Nutzen
- Sie erwerben eine umfassende Sachkunde für die künftige Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter.
- Sie können eventuelle Schwachstellen im Betrieb identifizieren und Konzepte für den sicheren Umgang mit Gefahrgut prüfen.
- Sie sind in der Lage, die Einhaltung von Gesetzen und betrieblichen Anweisungen zu kontrollieren.