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Damit Ihr Unternehmen als Fachbetrieb für Reinigungs- bzw. Innenreinigungstätigkeiten entsprechend WHG (auf Basis von § 62 AwSV) zugelassen wird, muss es unter anderem eine betrieblich verantwortliche Person benennen. Der Verantwortliche muss über fachspezifisches wasserrechtliches Know-how verfügen. In diesem Kurs erhalten künftige Verantwortliche die für ihren Tätigkeitsbereich erforderlichen speziellen Kenntnisse zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Zusätzlich informieren wir Sie über die Anforderungen im Allgemeinen, zum Arbeitsschutz und was es in beider unbedingt zu beachten gilt. Mit diesem Wissen sind Sie in der Lage, Ihrer Aufgabe sachkundig und sicher nachzukommen.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Wiederholung der allgemeinen Anforderungen nach Wasserrecht
- Anforderungen an die Tätigkeiten Reinigen/Innenreinigen aus wasserrechtlicher Sicht
- Von innen Reinigen von Anlagen in der betrieblichen Praxis
- Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz
- Beförderung und Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und Gefahrgut
- Prüfung
Dauer
1 TagTrainer
Sachverständige der AwSV-Sachverständigenorganisationen des TÜV SÜDTeilnehmerkreis
Mitarbeiter von Betrieben, die Reinigungs-/Innenreinigungstätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wie zum Beispiel Lagertanks, Prozessanlagen, Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden) durchführen
Voraussetzung
Erfolgreiche Teilnahme am WHG-GrundkursAbschluss
Teilnahmebescheinigung einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜDHinweis
Voraussetzung für die betrieblich verantwortliche Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 62 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und b der AwSV.Ihr Nutzen
- Sie erfahren, worauf beim Reinigen/Innenreinigen industrieller Anlagen zu achten ist.
- Sie kennen die tägliche Arbeitspraxis und den zuverlässigen Arbeitsschutz.
- Sie lernen, was bei der Beförderderung von wassergefährdenden Stoffen und Gefahrgut zu beachten ist.