Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4
Verlängern Sie Ihren Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4
Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe). Die geprüften Verfahren nach DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664) inklusive der letzten Ergänzungen werden Ihnen erläutert. Außerdem kennen Sie die Entwicklung der TRGS 519 bis zu dem aktuellen Stand. Unsere Experten geben Ihnen wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest. Sie sind somit bestens gerüstet für Ihre Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
Ihre Vorteile
- Sie verlängern die Gültigkeit Ihrer Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 um weitere 6 Jahre.
- Sie kennen die aktuellen Vorschriften für den Umgang mit Asbest.
- Sie erörtern Problemstellungen aus Ihrer Praxis.
- Sie erhalten wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest.
Inhalte im Überblick
- Rechtliche Grundlagen – aktueller Stand
- TRGS 519 – aktueller Stand
- Asbest unter den rechtlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung
- Überdeckungsverbot
- Reinigen von Asbestzementprodukten
- Behördliche Ausnahmen
- DGUV Information 201-012 (ehemals BGI 664) – Geprüfte Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit den aktuellen Ergänzungen
- Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) M 23 – Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch, speziell im Umgang mit fest gebundenen Asbestprodukten