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Die TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verlangt, dass für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle eine Fachkraft als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung sowie sonstiges Personal zu benennen sind. Diese müssen gemäß TRGS 520 Nummer 5.2 Absatz 2 „über die erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen”. Im Lehrgang erhalten Sie fundiertes Wissen, wie Sie mit gezieltem und angemessenem Einsatz der Mittel den gesetzlichen Regelungen gerecht werden können. Sie lernen, wie Sie Umweltbelastungen vermeiden können und Ihre Gesundheit und die Ihrer Kollegen schützen können.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Toxische Eigenschaften
- Grundzüge der Einstufung und Kennzeichnung
- Vergiftungssymptome, Antidot
- Gefährliche Reaktionen, Gefahren bei Zusammenlagerung
- Einfache Prüfmethoden; Grenzwerte für Gefahrstoffe
- Zündtemperaturen, Explosionsbereiche, Brandverhalten
- Rechtsvorschriften und DGUV-Vorschriften; Auszüge aus:
- Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung)
- Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Vorschriften zum Explosionsschutz
- GGVSEB, ADR, Ausnahmeregelungen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Nachweisverordnung; Abfallverzeichnis-Verordnung
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Ordnungswidrigkeitengesetz; Strafgesetzbuch
- Unfallverhütungsvorschriften
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren
- Handhabung; Fehlerquellen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
- Prüfung
Dauer
3 TageTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
Mitarbeiter/innen in Sammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentl. Einrichtungen; Betreiber/innen und Mitarbeiter/innen von Wertstoffhöfen; Umweltberater/innen
Abschluss
Zertifikat der TÜV SÜD AkademieHinweis
Voraussetzung für die Fachkraft ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß TRGS 520 Nummer 5.2 Absatz 1 und Absatz 3.Ihr Nutzen
- Sie als Fachkraft nach TRGS 520 erwerben die erforderlichen Kenntnisse gemäß TRGS 520 Nummer 2 Absatz 2.
- Sie lernen, wie Sie die Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Abfällen erkennen können.
- Sie wissen welche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen notwendig sind.
- Sie kennen die Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen.