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Für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen ist gemäß § 53 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eine Anzeige dieser Tätigkeit bei der zuständigen Behörde verpflichtend. Eine Voraussetzung für das Anzeigeverfahren ist die Bestellung einer verantwortlichen Person mit der erforderlichen Fachkunde. Diese Anzeigepflicht gilt auch für die Betriebe, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle befördern, sammeln, handeln oder makeln. Als verantwortliche Person im Sinne des § 53 KrWG gehört es zu Ihren Pflichten, das korrekte Handeln Ihres Unternehmens zu kontrollieren und die Betriebsabläufe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu gestalten und zu optimieren. Dieser staatlich anerkannte Fachkundelehrgang gemäß § 4 Absatz 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) vermittelt Ihnen in einem Seminartag die Grundlagen für Ihre Tätigkeit. Sie erhalten die Grundkenntnisse zu den nationalen Rechtsvorschriften und Verordnungen im Bereich Kreislaufwirtschaft und angrenzenden Rechtsgebieten. Unsere Fachreferenten erörtern darüber hinaus praxisnah die aktuellen Problemstellungen aus der betrieblichen Praxis, um Ihnen ein sicheres Handeln im Rahmen Ihres Verantwortungsbereichs zu ermöglichen.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Abfallrecht, insbesondere Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Überblick
- Abfalleinstufung nach Abfallverzeichnis-Verordnung – Kriterien zur Einstufung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
- Abgrenzung Nebenprodukte (§ 4 KrWG) und Ende der Abfalleigenschaft (§ 5 KrWG)
- Überlassungspflichten (§ 17 KrWG)
- Anzeigepflichten nach § 53 KrWG in Verbindung mit Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Untersagung von Sammlungen durch die Behörde
- Dokumentation der Abfallwege (Nachweisverordnung)
- Angrenzende Rechtsbereiche wie Güterkraftverkehrsgesetz, TRGS 520, TRGS 510, TRGS 555 und TRGS 201
- Haftungsrecht
- Bußgeldvorschriften
- Problemstellungen aus der betrieblichen Praxis
Dauer
1 TagTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
- Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
- Unternehmen, die im Rahmen von Reparatur- und Serviceleistungen selbst erzeugte Abfälle zur Entsorgung befördern
- Gewerbetreibende, die regelmäßig eigene Abfälle zu Abfallsammelstellen befördern
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieIhr Nutzen
- Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit nicht gefährlichen Abfällen.
- Sie wissen wie nicht gefährliche Abfälle korrekt gesammelt, befördert, gehandelt und gemakelt werden.
- Sie lernen wie die Abfallwege korrekt dokumentiert werden.
- Sie kennen die Anzeigepflichten und Überlassungspflichten.