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Lehrgang für Leitungspersonal von Deponien zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht gemäß § 4 Nr. 2 Deponieverordnung
Deponien fachkundig leiten und beaufsichtigen
Präsenztraining1 TagPräsenz Training
Gemäß § 4 Nummer 2 der Deponieverordnung (DepV) müssen die für die Leitung einer Deponie verantwortlichen Personen Fachkunde haben und mindestens alle zwei Jahre an von der zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten Lehrgängen teilnehmen. Mit unserem staatlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 4 Nummer 2 in Verbindung mit Anhang 5 Nummer 9 der DepV geforderten Kenntnisse und erhalten den für Ihre Arbeit notwendigen aktuellen Wissensstand – von den abfallrechtlichen Bestimmungen über die Gefahren, die von Deponien ausgehen, bis hin zu Haftungsfragen und den Anforderungen des Arbeitsschutzes. Sie sind so bestens gewappnet für die täglichen Herausforderungen Ihrer verantwortungsvollen Position.
- Sie, als für die Leitung einer Deponie verantwortliche Person, erfüllen Ihre Weiterbildungspflicht gemäß Deponieverordnung (DepV).
- Sie erhalten aktuelle Informationen zu allen wichtigen Aspekten einer Deponie.
- Sie lernen, wie Sie eine Deponie sicher betreiben.
- Vorschriften des Abfallrechts und des für die abfallrechtlichen Tätigkeiten geltenden sonstigen Umweltrechts
- Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen, die von Deponien ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Art und Beschaffenheit, Verhalten und Reaktionen von Abfällen
- Bezüge zum Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
- Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
- Erfahrungsaustausch
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortliche Personen sowie das sonstige Personal
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie