Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1 erfüllen
Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Vorschrift 1
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Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Grundsatz 308-008
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
Dauer
0,5 Tage
Teilnehmerkreis
Beschäftigte in Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 100-001 § 4 unterwiesen werden müssen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Hinweis
Bitte bringen Sie Ihren Befähigungsnachweis zur Schulung mit.
Referent
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
Ihr Nutzen
- Sie bringen Ihr Wissen zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen auf den neuesten Stand.
Preis
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