Lehrgänge für Gewässerschutzbeauftragte nach § 66 WHG
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragter) ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt.
Der Gewässerschutzbeauftragte berät den Betreiber und die Beschäftigten in allen Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Weiterhin kontrolliert er die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, Auflagen und Bedingungen und kontrolliert die Abwasseranlagen hinsichtlich Funktion, Wartung und vorgeschriebener Messungen. Außerdem unterweist er die Betriebsangehörigen hinsichtlich der Gewässerbelastungen, die der Betrieb verursacht, und wie sie verhindert werden können. Er arbeitet bei der Entwicklung geeigneter Verfahren zur Vermeidung und Verminderung des Abwasseranfalls mit. Der Gewässerschutzbeauftragte erstatten dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen oder elektronischen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.
Zum Gewässerschutzbeauftragten dürfen nur Personen bestellt werden, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (§ 66 WHG i.V.m. § 55 Absatz 2 BImSchG). Die erforderlichen Kenntnisse über die wesentlichen Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln erwerben Sie in unserem Fachkundelehrgang für Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Grundlage § 66 WHG).
In dem Fortbildungslehrgang für Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz nach WHG haben Sie die Möglichkeit der gesetzlich geforderten Fortbildungspflicht nachzukommen und Ihre Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren.
Unsere Seminare für Gewässerschutzbeauftrage:
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