Druckgeräte und Rohrleitungen Weiterbildungen


Druckgeräterichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung, TRBS – bei Herstellung und Betrieb von Druckgeräten gibt es zahlreiche Regelungen zu beachten. Befähigte Person für Druckbehälter und Rohrleitungen darf nur werden, wer aufgrund seiner Ausbildung und seiner durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Prüfungen ordnungsgemäß durchführen kann. Dass die Befähigte Person die Voraussetzungen erfüllt, ist durch erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachzuweisen. Die TÜV SÜD Akademie vermittelt in langjährig bewährten Seminaren die notwendigen Kenntnisse, die Sie z. B. für eine Bestellung zur Befähigten Person benötigen.

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