Bei der TRGS 520 auf dem aktuellem Stand bleiben
Fortbildung gemäß TRGS 520 Nr. 5.4
2112202
Fachkräfte und sonstiges Personal in Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gemäß TRGS 520 jährlich fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind im Unternehmen zu dokumentieren.
In unserem eintägigen Seminar verschaffen Sie sich das notwendige Know-how und erfüllen Ihre gesetzlich geforderte Fortbildungspflicht.
Sie erhalten kompetentes und praxisbezogenes Wissen rund um das Thema Umgang mit und Lagerung von gefährlichen Abfällen und aktualisieren Ihre Kenntnisse. Außerdem erfahren Sie, wie in Ihrem Betrieb gesundheits- und umweltschädigende Unfälle verhindert werden können.
Inhalte
- Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Neuerungen im Abfallrecht
- Änderungen bei den Arbeitsschutzvorschriften
- Unfälle mit ätzenden Stoffen
- Vergiftungen
- Änderungen im Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht
- Abfallwirtschaft
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
Dauer
1 Tag
Teilnehmerkreis
Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 erfolgreich abgeschlossen haben und der jährlichen Fortbildungspflicht gemäß TRGS 520 Nr. 5.4 nachkommen wollen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Referent
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
Ihr Nutzen
- Sie als Fachkraft gemäß TRGS 520 kommen Ihrer jährlichen Fortbildungspflicht nach.
- Sie aktualisieren und erweitern Ihr Fachwissen zum Umgang mit gefährlichen Abfällen.
- Sie lernen, wie Sie das von gefährlichen Abfällen ausgehende Unfallrisiko minimieren können.
Preis



