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ESRS 1 und ESRS 2 Allgemeine Anforderungen und Angaben
Lernen Sie, welche Anforderungen aus den übergreifenden Standards für einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD zu erfüllen sind
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Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind neue Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS umfassen neben zehn themenspezifischen Standards, die beiden übergreifenden Standards (sog. Querschnittsstandards) ESRS 1 und 2, welche die allgemeinen Anforderungen und Angaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung definieren und für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten.
Die beiden übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 schaffen insbesondere ein Verständnis für:
- Rahmenbedingungen, Struktur und Vorgehensweise für die Erstellung und Offenlegung der Nachhaltigkeitsberichte
- doppelte Wesentlichkeit als Kern der Offenlegungspflichten
- Angabe- und Offenlegungspflichten und deren Fristen
In diesem Seminar unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und praktischen Umsetzung der Berichtsanforderungen gemäß ESRS 1 und ESRS 2. Sie lernen, wie Sie die für Sie relevanten Offenlegungspflichten identifizieren, erfassen und in Ihren Nachhaltigkeitsbericht integrieren.
- Sie kennen die allgemeinen Anforderungen und Angaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS 1 und ESRS 2.
- Sie kennen Ihre relevanten Angabepflichten, die sich aus den allgemeinen Anforderungen ergeben und können Übergangsregelungen vorteilhaft nutzen.
- Sie wissen, welche Mindestinhalte Sie offenlegen müssen, wenn Sie ein Thema als wesentlich identifiziert haben.
- Sie profitieren von umfassendem fachlichem Know-how, praktischen Beispielen und Handlungsempfehlungen.
- Kurze Einführung/Update zur CSRD und den ESRS
- Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Was ist die CSRD und was soll durch sie erreicht werden?
- Welche Unternehmen sind wann von der CSRD betroffen?
- Wie wird die CSRD umgesetzt?
- Grundlagen der ESRS
- Anhand eines Musterunternehmens können Sie im Kontext der ESRS 1 und ESRS 2 konkret diese Fragestellungen beantworten:
- Welche allgemeinen Anforderungen stellen ESRS 1 und 2 an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von berichtspflichtigen Unternehmen?
- Welche zentrale Bedeutung hat die Wesentlichkeitsanalyse für die Ermittlung der Mindestangabepflichten?
- Welche sonstigen Vorgaben und Fristen sind für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS 1 und 2 zu beachten?
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
- Dieses Seminar ist Bestandteil unserer modularen Ausbildung mit Zertifikat CSRD-Manager – TÜV.
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- Bitte bringen Sie zum Training Ihren Laptop mit, auf dem Excel und Word installiert ist. Die Unterlagen werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
- NachhaltigkeitsmanagerInnen
- Fach- und Führungskräfte sowie Projekt- und ProzessmanagerInnen, welche für das Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD verantwortlich bzw. daran beteiligt sind und sich vertiefend mit den Inhalten des ESRS 1 und ESRS 2 auseinandersetzen müssen
- GeschäftsführerInnen
- Personen, welche die Qualifikation zum CSRD-Manager - TÜV anstreben
Fachexperten der TÜV SÜD Akademie