Betriebsbeauftragter für Abfall - Fachkundelehrgang gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV
Die nötigen Kenntnisse als Betriebsbeauftragter für Abfall erwerben
In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Absatz 1 Nummer 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Absatz 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für Ihre Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Abfall benötigen. Gemeinsam mit unseren Experten erarbeiten Sie praxisbezogen die Themen, die für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind. Integriert sind die angrenzenden Bereiche wie Lagerung und Beförderung von Abfällen sowie insbesondere die Gefahrgutvorschriften, mit denen Sie konfrontiert werden. Auch die Haftung des Einzelnen und des Unternehmens im Entsorgungsbereich sowie die Verantwortlichkeiten werden Ihnen erläutert. Durch die praxisgerechte Vermittlung der Inhalte sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden.
- Sie erwerben die geforderten Kenntnisse für Ihre Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Abfall nach KrWG und AbfBeauftrV.
- Sie kennen die Grundlagen des Abfallrechts und der angrenzenden Rechtsbereiche.
- Sie lernen wie Sie Abfall sicher entsorgen können.
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Rechtssystematik
- EU- und nationale Gesetze und Verordnungen im Bereich Abfall
- Vorschriften des Umweltrechts
- Straf- und Ordnungsrecht; Haftungsrecht
- Nachweisführung (Umgang mit dem Abfallverzeichnis [AVV], Nachweisverordnung, elektronische Nachweisführung, Abfallregister)
- Beförderung, Vermittlung
- Gefahrgutrecht
- Beförderung im In- und Ausland
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Makler und Händler
- Entsorgungsfachbetrieb: der Weg zum Entsorgungsfachbetrieb, Anforderungen und Vorteile
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik
- Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
- Entsorgungsanlagen; Anlagenbetrieb
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten
- Betriebsorganisation
- Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 AbfBeauftrV.
- Der Besuch der Veranstaltung „Fachkundelehrgang gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV” oder „Fachkundelehrgang gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV” bei der TÜV SÜD Akademie innerhalb eines Vierteljahres kann angerechnet werden.